Deutsche Tageszeitung - Corona: Hamburger Polizei darf Außerhausverkauf von Getränken verbieten

Corona: Hamburger Polizei darf Außerhausverkauf von Getränken verbieten


Corona: Hamburger Polizei darf Außerhausverkauf von Getränken verbieten
Corona: Hamburger Polizei darf Außerhausverkauf von Getränken verbieten / Foto: ©

Im Kampf gegen massivere Corona-Verstöße darf die Hamburger Polizei künftig den Außerhausverkauf von Getränken aus Kiosken oder Gaststätten verbieten. Die Befugnis gelte "im Einzelfall", falls es rund um die Verkaufsstellen zu größeren Menschenansammlungen sowie Verstößen gegen die Kontakt- und Abstandsregeln komme, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Senats, in der die geltenden Corona-Verordnungen angepasst wurden.

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In der Hansestadt sorgen nach Behördenangaben bereits seit Wochen derartige Zusammenkünfte von teils mehreren hundert Menschen für Probleme. Diese bilden sich bevorzugt an bestimmten Stellen im Stadtgebiet, wo sich die Menschen mit Getränken aus umliegenden Geschäften versorgen und dann unter freiem Himmeln niederlassen.

Vor allem mit wachsenden Alkoholkonsum nähmen dort Verstöße gegen Abstandsgebote zu, sagte Grote. Zugleich sinke die Akzeptanz für Versuche der Polizei, Corona-Beschränkungen durchzusetzen. Dies gehe bis hin zu Beleidigungen oder gegen die Beamten gerichtete Solidarisierungsaktionen von Umstehenden. In solchen Situationen dürften die Einsatzkräfte den Außerhausverkauf dann untersagen.

Die Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft. Zugleich beschloss der Hamburger Senat weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. So wird nun auch in der Hansestadt ab Mittwoch unter anderem wieder Sport in Fitnessstudios und anderen geschlossenen Räumen erlaubt sein, sofern ein Mindestabstand von zweieinhalb Metern eingehalten und weitere Hygienevorgaben erfüllt werden. Auch Kinos dürfen öffnen.

Auch Bremen beschloss am Dienstag weitere Lockerungen. Dort sind künftig wieder größere Treffen im privaten Bereich zulässig, wie Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) nach einer Senatssitzung sagte. In geschlossenen Räumen sind Zusammenkünfte von bis zu 20 Menschen erlaubt, im Freien dürfen bis 50 Menschen zusammenkommen.

Dies gilt aber nur auf Privatgrundstücken oder in Wohnungen. Im öffentlichen Raum - also auch in Parks oder auf Straßen - dürfen sich weiterhin nur Menschen aus zwei Haushalten treffen. Außerdem müssen auch bei allen Zusammenkünften im privaten Rahmen zwingend die Abstandsregeln beachtet sowie Hygienekonzepte erstellt werden.

(I.Beryonev--DTZ)

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