Deutsche Tageszeitung - US-Verfassungsrichterin Ginsburg erneut im Krankenhaus

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

US-Verfassungsrichterin Ginsburg erneut im Krankenhaus


US-Verfassungsrichterin Ginsburg erneut im Krankenhaus
US-Verfassungsrichterin Ginsburg erneut im Krankenhaus / Foto: ©

Die US-Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg ist erneut ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die 87-Jährige sei in einem New Yorker Hospital einem nur "minimalen" Eingriff an einem Gallengang unterzogen worden, teilte das Oberste Gericht des Landes am Mittwoch im Washington mit. Ginsburg gehört dem linksliberalen Flügel am Supreme Court an. Ihre Gesundheitsprobleme schüren in ihrer Anhängerschaft immer wieder Sorgen hinsichtlich der künftigen personellen Zusammensetzung des mächtigen Gerichts.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Bei dem Eingriff am Mittwoch wurde nach Angaben des Supreme Court ein Stent überprüft, der Ginsburg im vergangenen August in einen Gallengang eingesetzt worden war. Ein Stent ist ein Implantat, mit dem Gefäße oder Organe offengehalten werden. Die Richterin erhole sich von dem Eingriff und werde voraussichtlich das Krankenhaus am Ende der Woche wieder verlassen können, hieß es in der Mitteilung.

Ginsburg hatte bereits Mitte des Monats eine Nacht im Krankenhaus verbracht. Als Grund war damals der Verdacht auf eine Infektion genannt worden. Zudem teilte die 87-Jährige selber kürzlich mit, dass sie sich wegen einer erneut aufgetretenen Krebserkrankung einer Chemotherapie unterziehe. Der Leberkrebs sei im Februar entdeckt worden, eine Immuntherapie habe nicht angeschlagen. Die Chemotherapie zeige aber "positive Ergebnisse".

Ihren Richterposten könne sie aber weiter ausüben, versicherte Ginsburg. Sie hat wiederholt betont, dass sie sich nur dann aus dem Supreme Court zurückziehen würde, wenn sie sich nicht mehr imstande sähe, ihr Arbeitspensum zu bewältigen.

In dem neunköpfigen Richterkollegium am Supreme Court haben die konservativen Kräfte bereits ein Übergewicht, das bei Berufung eines konservativen Nachfolgers für Ginsburg weiter ausgebaut würde. US-Präsident Donald Trump hat seit seinem Amtsantritt zwei Konservative an den Supreme Court berufen. Die Richter am obersten US-Gericht werden auf Lebenszeit ernannt.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Änderung des Geschlechts nur nach Operation: Tschechien verurteilt

Weil Tschechien eine Änderung des Geschlechts bislang nur nach einer geschlechtsangleichenden Operation erlaubt, hat das Europäische Menschenrechtsgericht das Land am Donnerstag verurteilt. Geklagt hatte ein nonbinärer tschechischer Mensch, der bei seiner Geburt als männlich registriert worden war. Die tschechischen Behörden verweigerten ihm den Wechsel des Geschlechts zu neutral oder weiblich, da er keine geschlechtsangleichende Operation hatte vornehmen lassen. Dies ist bislang die gesetzliche Voraussetzung.

Gericht: Coronainfektion auch bei infizierten Kollegen nicht automatisch Arbeitsunfall

Eine Infektion mit dem Coronavirus ist einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann nicht automatisch ein Arbeitsunfall, wenn nachweislich mehrere Kollegen infiziert waren. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit einen Beschluss des Sozialgerichts Potsdam, wie ein Sprecher des Landessozialgerichts am Donnerstag in Potsdam mitteilte.

Umfrage: Ein Viertel der Studierenden nutzt täglich Künstliche Intelligenz

Ein Viertel der Studierenden nutzt einer Umfrage zufolge täglich Künstliche Intelligenz (KI). 40 Prozent nutzen sie mindestens einmal pro Woche, wie das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) am Donnerstag in Gütersloh mitteilte. Lediglich jeder 16. gab an, noch nie KI für das Studium verwendet zu haben.

Zahl der Pflegebedürftigen seit 2014 auf 5,6 Millionen Menschen verdoppelt

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt - und dürfte weiter steigen. Wie der Medizinische Dienst des Bundes am Donnerstag anlässlich der Vorstellung des ersten "Reports Pflegebedürftigkeit" mitteilte, erhielten Ende 2024 rund 5,6 Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Das waren fast doppelt so viele wie 2014.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild