Deutsche Tageszeitung - Polizeikosten: Weitere Bundesländer könnten nachziehen

Polizeikosten: Weitere Bundesländer könnten nachziehen


Polizeikosten: Weitere Bundesländer könnten nachziehen
Polizeikosten: Weitere Bundesländer könnten nachziehen / Foto: © IMAGO / Future Image/SID

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnten weitere Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen und den Profifußball zur Kasse zu bitten - besonders die von der SPD geführten Landesregierungen in Hamburg und Niedersachsen sind dafür offen.

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Für Niedersachsen erklärte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD), die weiteren Schritte "sorgsam abwägen" zu wollen. Ihr vorrangiges Ziel bleibe, "dass die Vereine die Gewalt in ihren Stadien in den Griff bekommen und es gar nicht erst zu Polizei-Einsätzen kommen muss". Sie habe die "klare Erwartungshaltung, dass der DFB und die DFL das Thema Sicherheit im Stadion endlich ernst nehmen, ihre bestehenden Regularien durchsetzen und zeitnah weitere Vorschläge zur Reduzierung der Gewalt präsentieren". Behrens hält die Ausstellung von Gebührenbescheiden "nicht für die Lösung des Problems", wenn sich an der Situation aber "auch weiterhin keine nachhaltigen Verbesserungen ergeben, werden wir jedoch nicht umhinkommen, ebenfalls Gebühren zu erheben".

Hamburg wird nun die Einführung eines bundesweiten Polizeikosten-Fonds prüfen - einen entsprechenden Antrag hatte die Bürgerschaft in der Hansestadt im September 2024 beschlossen. Innensenator Andy Grote setzt sich bei dem Thema für ein bundesweit einheitliches Vorgehen ein. "Ich bin gegen eine isolierte Lösung für Hamburg", sagte der SPD-Politiker zuletzt: "Wir brauchen ein einheitliches Vorgehen deutschlandweit."

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, das Urteil eröffne die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung. Es spreche aber keine Verpflichtung dafür aus. "Ich strebe ein bundesweit einheitliches Vorgehen an", kündigte er an.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht einen zehn Jahre dauernden Streit um die Gebühren beendet, mit dem Ergebnis: Die Bundesländer dürfen ihre Mehrkosten für die Polizei bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen.

(B.Izyumov--DTZ)

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