Deutsche Tageszeitung - Bochum siegt erneut am Grünen Tisch - Union wehrt sich weiter

Bochum siegt erneut am Grünen Tisch - Union wehrt sich weiter


Bochum siegt erneut am Grünen Tisch - Union wehrt sich weiter
Bochum siegt erneut am Grünen Tisch - Union wehrt sich weiter / Foto: © FIRO/SID

Erneuter Sieg für den VfL Bochum am Grünen Tisch: Das "Skandalspiel von Köpenick" wird mit 2:0 für das Bundesliga-Kellerkind gewertet und hat damit massiven Einfluss auf den Abstiegskampf. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach der mündlichen Verhandlung am Freitag in Frankfurt/Main das ursprüngliche Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar gegen Union Berlin bestätigt.

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"Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt", begründete der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung: "Das liegt auf der Hand."

Durch den Richterspruch wurde die Berufung der Berliner gegen das Urteil des Sportgerichts abgewiesen. Das Bundesgericht ist die letzte DFB-Instanz. Die Berliner Seite kündigte am Freitagabend jedoch an, vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen.

"Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung", sagte Union Berlins Dirk Zingler: "Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen."

Zunächst wurden Holstein Kiel und der FC St. Pauli in einem ersten Beschluss am Freitag vom Verfahren ausgeschlossen. Beide abstiegsbedrohten Klubs hatten ebenfalls Berufung eingelegt, weil sie ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung" hätten. Nach Ansicht des Gerichts war die Berufung unzulässig.

(A.Nikiforov--DTZ)

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