Deutsche Tageszeitung - DOSB trägt Regierungsbeschlüsse mit - Dialog wird fortgesetzt

DOSB trägt Regierungsbeschlüsse mit - Dialog wird fortgesetzt


DOSB trägt Regierungsbeschlüsse mit - Dialog wird fortgesetzt
DOSB trägt Regierungsbeschlüsse mit - Dialog wird fortgesetzt / Foto: ©

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) will die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung und der Landesregierungen im Zuge der Coronakrise verantwortungsbewusst mittragen. Wie der DOSB am Donnerstag mitteilte, werde er "auch weiterhin seinen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten", heißt es in einem Statement.

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"Wie wertvoll der Sport in unserem Leben ist und wie stark der Verzicht darauf schmerzt, erleben und spüren wir alle von Tag zu Tag deutlicher", sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann, der seitens des DOSB den offenen Dialog mit der Politik konsequent fortsetzen möchte: "Wir wollen uns für eine verantwortungsbewusste Öffnung der Sportanlagen einsetzen, weil unser Land damit zum richtigen und wichtigen Zeitpunkt organisierte Beweglichkeit erfahren kann."

Bereits am Dienstag habe der DOSB der Bundes- und Landespolitik ein Angebot vorgelegt, wie sich der autonom organisierte Sport eine Übergangsphase nach dem Ende der aktuellen Kontakteinschränkungen vorstellen kann. Gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen werde man weiter an der sportartspezifischen Ausgestaltung arbeiten, erklärte der DOSB weiter.

Um einen an die Situation angepassten Sport- und Trainingsbetrieb in den Vereinen zu ermöglichen, werde man "auf der Grundlage von zehn generellen Leitplanken für das Sporttreiben in Corona-Zeiten mit unseren Spitzenverbänden sportartspezifische Übergangs-Regeln entwickeln", heißt es weiter.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Mittwoch im Zuge der Corona-Pandemie zwar erste Schritte hin zu einer vorsichtigen Öffnung von Schulen und Geschäften angekündigt - die strengen Kontaktbeschränkungen sollen aber mindestens bis zum 3. Mai in Kraft bleiben, sagte Merkel. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt.

(M.Travkina--DTZ)