Deutsche Tageszeitung - Schadenersatz für teures Wagyu-Fleisch: Gericht weist Klage gegen Tierarzt ab

Schadenersatz für teures Wagyu-Fleisch: Gericht weist Klage gegen Tierarzt ab


Schadenersatz für teures Wagyu-Fleisch: Gericht weist Klage gegen Tierarzt ab
Schadenersatz für teures Wagyu-Fleisch: Gericht weist Klage gegen Tierarzt ab / Foto: © AFP/Archiv

Tierärztliche Schmerzmittelgaben an ein verletztes Rind im Rahmen einer behandlungsfehlerfreien Versorgung begründen einem Gerichtsurteil aus Hessen zufolge keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Mediziner wegen des damit verbundenen Verwertungsverbots für das Fleisch. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main nach Angaben vom Donnerstag die Klage eines Züchters von teuren sogenanntem Wagyu-Rinder ab. (Az.: 3 U 9/25).

Textgröße ändern:

Geklagt hatte demnach ein Landwirt, der Wagyu-Rinder züchtet. Eine Angestellte des beklagten Tierarztes untersuchte ein Rind und stellte Verletzungen an einem Bein fest. Daraufhin erhielt es Antibiotika und Schmerzmittel. Weil sich der Zustand nicht besserte, wurde das Tier mit Zustimmung des Landwirts allerdings wenige Tage später eingeschläfert.

Vor Gericht forderte er nun wegen angeblicher Behandlungsfehler 40.000 Euro Schadensersatz. Er begründete das damit, dass er das Fleisch bei einer Notschlachtung ohne Betäubung noch gewinnbringend hätte weiterverkaufen können. Selbst unter Berücksichtigung erhöhter Adrenalinwerte sei es für Wurst und Burger noch geeignet gewesen, argumentierte der Kläger dabei.

Das Landgericht Wiesbaden hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Ein möglicher Behandlungsfehler war nicht kausale Ursache für den Schaden, entschieden die Richter. Der Landwirt stützte seine Klage darauf, dass das Tier bei einer vollständigen Diagnose möglicherweise früher hätte notgeschlachtet werden können.

Zwar hätte das nach Auffassung des OLG passieren können. Durch die Gabe der Schmerzmittel wenige Tage zuvor war das Fleisch demnach allerdings ohnehin nicht mehr verwertbar. Der wirtschaftliche Schaden wäre nur verhindert worden, wenn dem Rind keine Medikamente verabreicht worden wären. Die Gabe von Medikamenten an ein unter Schmerzen leidendes Tier war nach Ansicht des Gerichts kein Behandlungsfehler. Fleisch von mit Medikamenten behandelten Tieren darf generell erst einer Wartezeit für den Verzehr verkauft werden.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Forscher: Nasa-Erkundungsfahrzeug nimmt Geräusche von Mini-Blitzen auf dem Mars auf

Ein Roboter der US-Raumfahrtbehörde Nasa auf dem Mars hat nach Einschätzung von Wissenschaftlern erstmals Beweise für Blitze auf dem Roten Planeten gesammelt. Der Nasa-Rover "Perseverance", der den Mars seit 2021 erkundet, habe zufällig Geräusche dieser Blitze aufgenommen, heißt es in einem Beitrag, der diese Woche im Wissenschaftsmagazin "Nature" erschien. Die Frage, ob es im staubigen und wenig erforschten Mars-Klima überhaupt zu Blitzen kommen kann, beschäftigt die Wissenschaft seit Langem.

Entscheidung der ESA: Deutscher Astronaut soll zum Mond fliegen

Bei den geplanten Mond-Missionen der US-Raumfahrtbehörde Nasa soll auch ein deutscher Astronaut dabei sein. "Ich habe entschieden, dass die ersten Europäer, die auf einer Mondmission fliegen werden, ESA-Astronauten deutscher, französischer und italienischer Nationalität sein werden", sagte ESA-Chef Josef Aschbacher am Donnerstag bei der Ministerratstagung der Europäischen Weltraumorganisation in Bremen. Bei der ersten Mission werde ein Deutscher an Bord sein.

Bericht über Chip-Deal von Meta und Google: Nvidia stürzt an Wall Street ab

Nach einem Medienbericht über eine mögliche Chip-Partnerschaftzwischen der Facebook-Mutter Meta und Google ist der US-Technologieriese Nvidia an der Börse unter Druck geraten. Die Nvidia-Aktie verlor am Dienstag an der New Yorker Wall Street zeitweise mehr als sechs Prozent an Wert. Das Technologieportal "The Information" hatte berichtet, Meta könne möglicherweise Google-Chips in seinen Rechenzentren verwenden.

Schwedischer Bezahldienst Klarna kündigt eigene Kryptowährung an

Der schwedische Zahlungsanbieter Klarna hat die Einführung einer eigenen Kryptowährung angekündigt. KlarnaUSD solle ein sogenannter Stablecoin sein, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Das bedeutet, dass der Wert der Kryptowährung an konventionelle Vermögenswerte wie etablierte Währungen oder Staatsanleihen gekoppelt wird. Derzeit wird die auf der dezentralen Blockchain-Technologie basierende Währung demnach getestet - eingeführt werden soll sie 2026.

Textgröße ändern: