Deutsche Tageszeitung - Oberlandesgericht Celle weist Aktionen von Klimaaktivisten in enge Schranken

Oberlandesgericht Celle weist Aktionen von Klimaaktivisten in enge Schranken


Oberlandesgericht Celle weist Aktionen von Klimaaktivisten in enge Schranken
Oberlandesgericht Celle weist Aktionen von Klimaaktivisten in enge Schranken / Foto: © AFP

Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen einer Farbattacke auf die Universität Lüneburg zu hundert Tagessätzen bestätigt. Die Sachbeschädigung aus dem Sommer 2021 sei nicht aufgrund eines Notstands gerechtfertigt oder als ziviler Ungehorsam erlaubt gewesen, bestätigte das OLG in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die vorherige Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg.

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Der Klimaaktivist hatte die Fassade der Universität mit Wandfarbe verunstaltet, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen und zum sofortigen Handeln zu appellieren. Er verursachte dabei einen Sachschaden von mehr als zehntausend Euro.

Das OLG befand, es handle sich dabei um eine Symboltat, die keinen unmittelbaren Einfluss auf den Klimawandel habe. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass die Gefahr eines Klimawandels nicht anders als durch die Begehung von Straftaten abgewendet werden könne.

Nach dem OLG-Beschluss ist niemand berechtigt, in die Rechte anderer einzugreifen, um auf diese Weise die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen und eigenen Auffassungen Geltung zu verschaffen.

Wer auf den politischen Meinungsbildungsprozess einwirken wolle, könne dies in Wahrnehmung seiner Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, seines Petitionsrechts und seines Rechts auf Bildung politischer Parteien tun, nicht aber durch die Begehung von Straftaten.

Die Richter erklärten, wenn die Rechtsordnung einen Rechtfertigungsgrund akzeptieren würde, der allein auf der Überzeugung des Handelnden von der Überlegenheit seiner eigenen Ansicht beruhe, liefe dies auf eine grundsätzliche Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele hinaus.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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