Deutsche Tageszeitung - EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten

EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten


EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten
EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten / Foto: © AFP/Archiv

Saatgut für das Freiland darf nicht mit sogenannten Neonikotinoiden behandelt werden. Die Mitgliedsstaaten müssten das Verbot beachten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Neonikotinoide schwächen Bienen und Hummeln, weshalb ihre Verwendung in der EU stark eingeschränkt wurde. (Az. C-162/21)

Textgröße ändern:

Seit 2018 dürfen sie nur noch in geschlossenen Gewächshäusern verwendet werden. Mit Neonikotinoiden behandeltes Saatgut darf nicht im Freien ausgesät werden. Die Zulassung der Wirkstoffe aus der Familie der Neonikotinoide, um die es im konkreten Fall ging, war außerdem Ende Januar beziehungsweise Ende April 2019 abgelaufen. Sie sind seitdem in der EU verboten.

Dieser Fall spielt in Belgien: Im Oktober und Dezember 2018 erlaubte das Land vorübergehend den Verkauf für die Behandlung von Saatgut für Zuckerrüben und den Verkauf von solcherart behandeltem Saatgut für Karotten und verschiedene Salaten. EU-Staaten können Notfallzulassungen erteilen, wenn es konkrete Gefahren für die Pflanzkulturen gibt. Dies passiert nicht nur in Belgien, sondern auch in anderen Ländern wie etwa Deutschland und Österreich.

Zwei Umweltschutzverbände und ein Imker zogen Anfang 2019 gegen die Notzulassung in Belgien vor Gericht. Sie argumentierten, dass die Pestizide bereits vor der Aussaat vorbeugend auf das Saatgut aufgetragen würden. Die Landwirte kauften es also, ohne dass ein tatsächliches Auftreten von Schädlingen bestätigt sei.

Das belgische Gericht fragte den EuGH, ob ein EU-Mitgliedsstaat Verkauf und Verwendung von solcherart behandeltem Saatgut für das Freiland erlauben dürfe, wenn eine europäische Durchführungsverordnung dies ausdrücklich verbiete. Dies verneinte der EuGH nun.

Am Donnerstag entschied er außerdem über Einschränkungen beim Verkauf von bestimmten, grundsätzlich zugelassenen Schädlingsbekämpfungsmitteln in Frankreich. Dort sind unter anderem Rabatte verboten. Das sei EU-rechtlich möglich, urteilte der EuGH - wenn diese Einschränkungen dem Schutz von Gesundheit und Umwelt dienten sowie geeignet seien, diese Schutzziele zu erreichen und nicht weiter gingen als nötig.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Australischer Junge schwimmt vier Stunden im Meer und rettet abgetriebene Familie

In Australien ist ein Teenager vier Stunden lang vom offenen Meer an die Küste geschwommen, um seine Familie zu retten. Der 13-jährige Austin Appelbee legte vier Kilometer im Meer zurück, nachdem er mit seiner Mutter und seinen beiden jüngeren Geschwistern vor der Südwestküste Australiens abgetrieben worden war. Am Strand alarmierte er dann die Rettungskräfte. Nach der erfolgreichen Rettungsaktion lobten diese am Dienstag die "übermenschlichen" Überlebensinstinkte des Jungen.

Für weniger Importe aus China: USA legen Rohstoffreserve an

Die USA wollen eine Rohstoffreserve für die Industrie aufbauen und damit unabhängiger von China werden. Dafür sei eine Anschubfinanzierung von fast zwölf Milliarden Dollar (rund zehn Milliarden Euro) geplant, teilte das Weiße Haus am Montag mit. Präsident Donald Trump wollte den Plan demnach in Kürze verkünden.

Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Verbraucherschutz

In seiner ersten Sitzung in diesem Jahr hat der Bundesrat grünes Licht für eine Reihe von Verbesserungen beim Verbraucherschutz gegeben. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Ein weiteres am Freitag von der Länderkammer gebilligtes Gesetz sieht strengere Regeln für Unternehmen vor, die ihre Produkte als "umweltfreundlich" vermarkten. Zudem stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu mehr Produktsicherheit etwa bei Spielzeug zu.

Bundesrat billigt strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen

Die neuen Regeln zur Verhinderung des so genannten Greenwashing können in Kraft treten. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am Freitag ein Gesetz, das es Unternehmen erschweren soll, ihre Produkte irreführend oder missbräuchlich als "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" zu vermarkten. Mit der bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderung setzt Deutschland entsprechende EU-Vorgaben um.

Textgröße ändern: