Deutsche Tageszeitung - EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen

EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen


EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen
EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen / Foto: © AFP

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat vor negativen Auswirkungen durch die EU-Regeln zum Schutz vor Greenwashing gewarnt, die in Deutschland ab Ende September gelten. Es drohe "die Vernichtung von Waren und Verpackungen in großem, kaum absehbarem Umfang", erklärte der HDE am Dienstag in Berlin. Die EU-Kommission müsse daher "praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen" ermöglichen, forderte der Verband.

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Hintergrund ist, dass die zuständigen EU-Organe sich bereits 2023 darauf geeinigt hatten, dass allgemeine Werbeslogans wie "umweltfreundlich", "klimaneutral" oder "biologisch abbaubar" verboten werden, wenn es keine belastbaren Belege für die Werbebehauptungen gibt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können. Zur nationalen Umsetzung dieser EU-Vorgaben war in Deutschland das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb entsprechend geändert worden; es tritt am 27. September 2026 in Kraft.

Der HDE warnte nun, dass "unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente" ab dann nicht mehr rechtskonform seien und nicht mehr verkauft werden dürften. "Dies ist eine Folge der fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie", kritisierte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Zwar habe die EU mit dem europäischen Verbraucherschutz-Netzwerk CPC ein Einvernehmen darüber erzielt, wonach Behörden bei der Rechtsdurchsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen sollen, um Warenvernichtungen zu vermeiden, erläuterte der Handelsverband. Für deutsche Händler sei dies jedoch "weitgehend wertlos", da die Rechtsdurchsetzung durch private klagebefugte Einrichtungen wie Wirtschafts- oder Verbraucherverbände erfolge, die an die Empfehlungen des CPC-Netzwerks nicht gebunden seien.

Um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden, müssten deutsche Händler daher weiterhin ab dem 27. September "alle nicht mehr rechtskonformen Produkte aus dem Sortiment nehmen und vernichten", erklärte der HDE. "Der von der EU angestrebte verbesserte Umweltschutz und die intendierten Nachhaltigkeitsziele werden so konterkariert", kritisierte Hauptgeschäftsführer Genth. "Die EU-Kommission sollte die Richtlinie deshalb endlich um praxisgerechte Übergangs- und Abverkaufsfristen ergänzen", forderte er.

(U.Beriyev--DTZ)

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