Deutsche Tageszeitung - BGH verhandelt über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzungen

BGH verhandelt über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzungen


BGH verhandelt über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzungen
BGH verhandelt über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzungen / Foto: ©

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage auseinandergesetzt, welche Informationen das Videoportal Youtube über seine Nutzer herausgeben muss. Hintergrund ist ein Streit mit dem Filmverwerter Constantin. Dieser verlangt von dem Videoportal umfassende Auskunft über Nutzer, die illegal Filme hochgeladen haben. Ein Urteil fiel zunächst nicht. (Az. I ZR 153/17)

Textgröße ändern:

Youtube-Nutzer stellten in den Jahren 2013 und 2014 die Filme "Scary Movie 5" und "Parker" auf Youtube, an denen Constantin die Nutzungsrechte hält. Bis zu ihrer Sperrung wurden die beiden Filme tausendfach im Internet angeschaut. Constantin klagte auf umfassende Auskunft.

Konkret geht es darum, ob Youtube die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und die IP-Adresse herausgeben muss. Wer auf der Plattform Videos hochlädt, muss seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und sein Geburtsdatum angeben, bei langen Videos auch in die Speicherung der IP-Adresse einwilligen. Allerdings werden oft Falschangaben gemacht und Fantasienamen gebraucht. Deswegen ist es meist schwierig, an die Nutzer heranzukommen, die illegal Material hochladen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klage des Filmverwerters abgewiesen. Im Berufungsverfahren entschied das Oberlandesgericht dann, dass Youtube die E-Mail-Adressen herausgeben muss. Beide Seiten legten beim BGH Revision ein, der das Verfahren im Februar 2019 aussetzte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um Auslegung des EU-Rechts bat. Dieser entschied, dass Youtube grundsätzlich nur die Postadresse herausgeben muss. Mitgliedsstaaten könnten Rechteinhabern aber weitergehende Ansprüche einräumen.

Der BGH ist bei seiner Entscheidung an die Vorgaben aus Luxemburg gebunden. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch machte in der Verhandlung am Donnerstag bereits deutlich, dass er nicht viel Spielraum sieht, Youtube zu weiteren Auskünften zu verpflichten. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Italien: Referendum über schnellere Einbürgerung und Arbeitnehmerschutz in gescheitert

Ein Referendum in Italien über Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht und eine Stärkung von Arbeitnehmerrechten ist wegen unzureichender Beteiligung gescheitert. Laut ersten Ergebnissen nahmen nur gut 30 Prozent der Wahlberechtigten an der zweitägigen Volksabstimmung teil. Nur bei einer Beteiligung von mehr als 50 Prozent wäre das Ergebnis gültig gewesen.

Hitzeschutz: Linken-Chef fordert kürzere Arbeitszeiten bei hohen Temperaturen

Der Linkspartei-Vorsitzende Jan van Aken fordert in einem Aktionspapier eine Art Hitzefrei am Arbeitsplatz. Schon ab 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz solle die tägliche Arbeitszeit um ein Viertel verkürzt werden, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montagsausgaben) aus van Akens Aktionspapier mit dem Titel "Hitzeschutz ist Arbeitsschutz - jetzt handeln". Ab 30 Grad soll demnach nur noch halb so viel gearbeitet werden. Union und AfD lehnten das Vorhaben ab.

Neue Verhandlungsrunde im Zollstreit zwischen den USA und China begonnen

Im Zollstreit zwischen den USA und China sind nach Angaben Pekings ranghohe Vertreter beider Länder in London zu einer zweiten Verhandlungsrunde zusammengekommen. Vize-Regierungschef He Lifeng habe seine Gespräche "mit der amerikanischen Seite" in der britischen Hauptstadt begonnen, berichtete die staatliche chinesische Nachrichtenagentur Xinhua am Montag. Die USA hatten im Vorfeld angekündigt, dass ihrer Delegation die Minister für Finanzen und Handel, Scott Bessent und Howard Lutnick, sowie der Handelsbeauftragte von US-Präsident Donald Trump, Jamieson Greer, angehören.

China: Minus im Mai bei Exporten in die USA und bei Einfuhren aus dem Ausland

Im Zuge des Zollstreits mit Washington sind Chinas Exporte in die USA im Mai um 12,7 Prozent im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen. Nach 33 Milliarden Dollar im April hatten die Ausfuhren in die Vereinigten Staaten im Mai nur noch einen Umfang von 28,8 Milliarden Dollar (25,3 Milliarden Euro), wie aus am Montag veröffentlichten Statistikangaben der chinesischen Behörden hervorgeht.

Textgröße ändern: