Deutsche Tageszeitung - BGH verhandelt über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzungen

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BGH verhandelt über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzungen


BGH verhandelt über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzungen
BGH verhandelt über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzungen / Foto: ©

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage auseinandergesetzt, welche Informationen das Videoportal Youtube über seine Nutzer herausgeben muss. Hintergrund ist ein Streit mit dem Filmverwerter Constantin. Dieser verlangt von dem Videoportal umfassende Auskunft über Nutzer, die illegal Filme hochgeladen haben. Ein Urteil fiel zunächst nicht. (Az. I ZR 153/17)

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Youtube-Nutzer stellten in den Jahren 2013 und 2014 die Filme "Scary Movie 5" und "Parker" auf Youtube, an denen Constantin die Nutzungsrechte hält. Bis zu ihrer Sperrung wurden die beiden Filme tausendfach im Internet angeschaut. Constantin klagte auf umfassende Auskunft.

Konkret geht es darum, ob Youtube die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und die IP-Adresse herausgeben muss. Wer auf der Plattform Videos hochlädt, muss seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und sein Geburtsdatum angeben, bei langen Videos auch in die Speicherung der IP-Adresse einwilligen. Allerdings werden oft Falschangaben gemacht und Fantasienamen gebraucht. Deswegen ist es meist schwierig, an die Nutzer heranzukommen, die illegal Material hochladen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klage des Filmverwerters abgewiesen. Im Berufungsverfahren entschied das Oberlandesgericht dann, dass Youtube die E-Mail-Adressen herausgeben muss. Beide Seiten legten beim BGH Revision ein, der das Verfahren im Februar 2019 aussetzte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um Auslegung des EU-Rechts bat. Dieser entschied, dass Youtube grundsätzlich nur die Postadresse herausgeben muss. Mitgliedsstaaten könnten Rechteinhabern aber weitergehende Ansprüche einräumen.

Der BGH ist bei seiner Entscheidung an die Vorgaben aus Luxemburg gebunden. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch machte in der Verhandlung am Donnerstag bereits deutlich, dass er nicht viel Spielraum sieht, Youtube zu weiteren Auskünften zu verpflichten. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

(M.Dorokhin--DTZ)

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