Deutsche Tageszeitung - Soloselbstständige sollen weitere Corona-Hilfen bekommen

Soloselbstständige sollen weitere Corona-Hilfen bekommen


Soloselbstständige sollen weitere Corona-Hilfen bekommen
Soloselbstständige sollen weitere Corona-Hilfen bekommen / Foto: ©

Soloselbstständige wie Musiker, Schauspieler oder Tontechniker sollen weitere Corona-Hilfen bekommen: Betroffene sollen für die Zeit nach den November-Schließungen von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale - eine sogenannte Neustarthilfe - von bis zu 5000 Euro als Zuschuss erhalten können, wie das Bundesfinanzministerium am Freitag mitteilte. Damit könnten Soloselbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, im nächsten Jahr Unterstützung erhalten.

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Die Neustarthilfe helfe "gerade Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind", erklärte Finanzminister Olaf Scholz (SPD). "Klar ist: Das Virus können wir nur gemeinsam besiegen. Wir müssen jetzt zusammenstehen und denen helfen, die besonders hart getroffen sind – sei es gesundheitlich, sei es wirtschaftlich, sei es sozial." Nur mit massiver Hilfe könnten Beschäftigung und Unternehmen erhalten und die Grundlage dafür gelegt werden, "dass wir nach Krise wieder voll durchstarten können. Das tun wir, wir halten mit aller Kraft dagegen."

Anträge auf die Neustarthilfe sollen einige Wochen nach Start dieser Überbrückungshilfe III im neuen Jahr gestellt werden können, kündigte das Finanzministerium an. Antragsberechtigt sind laut Ministerium Soloselbstständige, die keine sonstigen Fixkosten geltend machen und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum vorwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. Auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistungen werde die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht angerechnet.

Die Neustarthilfe beträgt demnach einmalig 25 Prozent des Referenzumsatzes, maximal aber 5000 Euro. Der Umsatz orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Umsatz im Jahr 2019. Für Betroffene, die ihre selbstständige Tätigkeit nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben, gilt ein alternativer Referenzumsatz. Die Höchstsumme von 5000 Euro erreichen Soloselbstständige mit einem Jahresumsatz von etwa 35.000 Euro, erklärte das Ministerium weiter.

Die Neustarthilfe soll im nächsten Jahr als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen bei Antragstellung noch nicht feststehen, wie das Ministerium versicherte. Liege der Umsatz während der Laufzeit bei über 50 Prozent des Referenzumsatzes, seien Vorschusszahlungen aber zumindest anteilig zurückzuzahlen.

(W.Uljanov--DTZ)