Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht: Nachteile für Fleischindustrie nicht gravierend genug

Bundesverfassungsgericht: Nachteile für Fleischindustrie nicht gravierend genug


Bundesverfassungsgericht: Nachteile für Fleischindustrie nicht gravierend genug
Bundesverfassungsgericht: Nachteile für Fleischindustrie nicht gravierend genug / Foto: ©

Nach der Ablehnung mehrerer Eilanträge gegen das Inkrafttreten des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes in der Fleischproduktion hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag die Begründung für seine Entscheidung vorgelegt. Die Nachteile für die betroffenen Unternehmen seien nicht gravierend genug, um das vorläufige Inkrafttreten des Gesetzes zu stoppen, hieß es darin. Das Gesetz verbietet Fleischkonzernen seit Januar den Einsatz von Fremdpersonal über sogenannte Werkverträge in der Schlachtung und Zerlegung.(Az. 1 BvQ 152/20 u.a.)

Textgröße ändern:

Die Beeinträchtigungen für darauf spezialisierte Werkvertragsunternehmen seien zwar "durchaus erheblich", argumentierte das Bundesverfassungsgericht. Diese Unternehmen treffe ein sektorales Beschäftigungsverbot. Das Interesse des Gesetzgebers, für mehr Arbeitsschutz, klare Verantwortlichkeiten und transparente Vertragsgestaltungen zu sorgen, wiege aber schwerer.

Für die Beschäftigten, die bislang bei Werkvertragsunternehmen arbeiteten, entstünden keine Nachteile. Vielmehr bestünde "die realistische Aussicht auf ein Arbeitsverhältnis nun direkt mit den Unternehmen der Fleischwirtschaft".

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass die Situation spätestens seit Ende August absehbar war. Damals hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf eingebracht. Teilweise seien die Eilanträge demnach außerdem unzulässig, weil nicht hinreichend dargelegt würde, dass schwere und kaum oder nicht rückgängig zu machende Nachteile entstünden, wenn ein Verfahren abgewartet würde.

Die Ablehnung der Eilanträge war keine Entscheidung über das Gesetz an sich und die noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerden. Ob die streitigen Regeln "in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar sind", müsse noch geprüft werden, teilte das Gericht mit. Geklagt hatten die Angestellte eines Werkvertragsunternehmens, mehrere Werkvertragsunternehmen selbst, eine Zeitarbeitsfirma und mehrere Fleischkonzerne.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen

Wirtschaftsverbände und Großkonzerne wie BMW und Siemens haben die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben zu schnellen Reformen aufgefordert. "Schleunigst und ohne irgendwelche Abstriche" müssten angekündigte oder im Koalitionsvertrag festgehaltene Reformvorhaben umgesetzt werden, heißt es in dem Schreiben von Verbänden und Unternehmen aus Bayern und Baden-Württemberg, aus dem die Mediengruppe Bayern (Freitagsausgaben) zitiert.

Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert

Wegen der durch das Klimaphänomen El Niño ausgelösten Trockenheit in der Region soll der Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal reduziert werden. Ab dem 3. September dürften täglich nur noch bis zu 34 Schiffe durch die Wasserstraße fahren, teilte am Donnerstag der Betreiber ACP mit. Ab Mitte September sollen es nur noch bis zu 32 sein. Derzeit durchqueren täglich 36 Schiffe die Verbindung zwischen Atlantik und Pazifik.

Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung

In Deutschland wird eine zusätzliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren als gesetzliche Kassenleistung eingeführt. Die entsprechenden Vorgaben beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag, wie das Gremium in Berlin mitteilte. Die sogenannte U10 soll eine Lücke zwischen den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie der späteren Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für 13- bis 14-Jährige schließen.

Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt

Klare Zuständigkeit für die Bundespolizei und ein bundesweites Netz zur Echtzeit-Erkennung unbemannter Fluggeräte: Die Grünen fordern weitreichende Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen. Nach zahlreichen Vorfällen mit bewaffneten und unbewaffneten Flugkörpern in Deutschland verlangt die Grünen-Bundestagsfraktion in einem Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag, zudem einen Drohnengipfel im Kanzleramt.

Textgröße ändern: