Deutsche Tageszeitung - Verschärftes digitales Wettbewerbsgesetz in Kraft

Verschärftes digitales Wettbewerbsgesetz in Kraft


Verschärftes digitales Wettbewerbsgesetz in Kraft
Verschärftes digitales Wettbewerbsgesetz in Kraft / Foto: ©

Nach der Verabschiedung im Bundesrat ist seit Dienstag das neue Wettbewerbsrecht in Kraft. Das Bundeskartellamt erhält damit mehr Ermittlungsbefugnisse und leichteren Zugriff auf große Digitalunternehmen wie Google oder Facebook. "Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir werden die Möglichkeit bekommen, vorbeugend einzuschreiten", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Textgröße ändern:

Die große Dynamik der Digitalwirtschaft und das rasante Wachstum der großen Plattformen machten es notwendig, schneller und noch effektiver einschreiten zu können, erläuterte Mundt. Hier bringe das neue Wettbewerbsrecht mit dem Paragrafen 19a große Fortschritte.

Ein vorbeugendes Eingreifen könne "ganz entscheidend dazu beitragen, die Marktmacht der großen Plattformen einzubremsen", erklärte Mundt. Als Beispiele nannte er die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten oder die Behinderung des Marktzutritts von Dritten durch das Vorenthalten bestimmter Daten.

Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundeskartellamtes auf Basis von Paragraf 19a werden direkt vom Bundesgerichtshof entschieden. Das Überspringen der in allen sonstigen Kartellrechtsverfahren ersten Instanz, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, werde mit einer erheblichen Zeitersparnis in den Verfahren einhergehen, erwartet Mundt.

Der deutsche Gesetzgeber sei mit der Novelle international Vorreiter. Ähnliche Instrumente würden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, aber der Gesetzgebungsprozess stehe dort noch ganz am Anfang.

Auch Verbraucherschützer hatten die Reform begrüßt. Kritik gab es dagegen vom Digitalverband Bitkom. Die Novelle drohe datengetriebene Modelle im Netz auszubremsen, warnte der Verband. Aufsichtsbehörden sollten "nur bei eindeutigem Marktversagen in den Wettbewerb eingreifen".

Eine weitere Änderung bedeutet die Gesetzesänderung für die Fusionskontrolle: Künftig unterliegen Zusammenschlüsse nur dann der Kontrolle, wenn ein beteiligtes Unternehmen in Deutschland mindestens einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro macht - statt bisher 25 Millionen - und außerdem ein anderes beteiligtes Unternehmen einen Jahresumsatz in Deutschland von mindestens 17,5 Millionen Euro erzielt - statt bisher fünf Millionen. Dies sei eine bürokratische Entlastung für die Unternehmen; das Kartellamt könne sich nun "noch besser auf die wirklich kritischen Fälle konzentrieren", erklärte Mundt.

Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung am Montag in einer Sondersitzung gebilligt; noch am selben Tag wurde die Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit

Der Bundestag hat das umstrittene Rentenpaket der schwarz-roten Koalition beschlossen. Bei der namentlichen Abstimmung gaben 597 Angeordnete ihre Stimme ab - von ihnen votierten 319 Abgeordnete mit Ja, wie Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) bekannt gab. 53 Abgeordnete enthielten sich, 225 stimmten gegen die Vorlage. Mit dieser soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden soll.

Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar

Der US-Streamingdienst Netflix steht vor der Übernahme des Film- und Medienkonzerns Warner Bros Discovery. Wie die beiden US-Unternehmen am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten, soll die Übernahme Netflix eine Summe von fast 83 Milliarden Dollar (rund 71,3 Milliarden Euro) kosten. Das Geschäft dürfte allerdings auf eine strenge Prüfung der Kartellbehörden nicht nur in den USA treffen. Netflix ist der weltweit größte Streaminganbieter.

EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung

Lob aus der Industrie, Enttäuschung bei Umweltschützern: Die Europäische Union verschiebt ihr Verkaufsverbot für Kaffee, Kakao und Palmöl aus Abholzungsgebieten um ein weiteres Jahr. Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich am Donnerstagabend darauf, dass die Vorschriften erst Ende 2026 greifen sollen. Bis dahin soll es Verhandlungen über ein weiteres Abschwächen des Gesetzes geben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach am Freitag von einem "Erfolg für unsere Initiative".

Außenminister Wadephul reist Sonntag nach China

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) holt seine im Oktober abgesagte Reise nach China nun nach. Am Sonntag werde der Außenminister nach Peking reisen, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Freitag in Berlin. Wichtige politische Themen sind demnach Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Taiwan-Frage "sowie natürlich die Einhaltung der Menschenrechte und Fragen der bilateralen Zusammenarbeit".

Textgröße ändern: