Deutsche Tageszeitung - Stiftung Warentest rät bei Steuererklärung zur genauen Prüfung der Posten

Stiftung Warentest rät bei Steuererklärung zur genauen Prüfung der Posten


Stiftung Warentest rät bei Steuererklärung zur genauen Prüfung der Posten
Stiftung Warentest rät bei Steuererklärung zur genauen Prüfung der Posten / Foto: ©

Angesichts besonderer Umstände wegen der Corona-Pandemie hat die Stiftung Warentest Verbraucher bei der Abgabe ihrer Steuererklärung zur genauen Prüfung der einzelnen Posten aufgefordert. Zugleich empfahlen die Tester am Freitag, "kein Geld ans Finanzamt zu verschenken", da viele Menschen etwa durch Kurzarbeit Einbußen gehabt hätten. Im Schnitt gibt es rund 1000 Euro zurück.

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Wer im Homeoffice statt im Büro gearbeitet habe oder in Kurzarbeit gewesen sei, müsse einige Dinge beachten, erklärte die Stiftung Warentest. Wer normalerweise ins Büro pendelt, kann möglicherweise weniger Ausgaben für den Arbeitsweg als Werbekosten geltend machen. Allerdings gibt es auf der anderen Seite eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag - gedeckelt bei 600 Euro. Tage in Kurzarbeit zählen allerdings weder für die Pauschale noch für die Fahrtkosten.

Abrechnen sollten Verbraucher auch "Spenden, Versicherungsbeiträge, Kinderbetreuung, Krankheitskosten und Haushaltshilfen", riet die Stiftung Warentest. "Klingt zwar nach viel Arbeit, ist es aber meist gar nicht, und es lohnt sich", erklärte "Finanztest"-Expertin Marieke Einbrodt. Neu ist zudem ein Steuerrabatt für all jene, die ihr Eigenheim energiesenkend saniert und dafür ein Fachunternehmen beauftragt haben.

Wer eine Steuererklärung für 2020 machen muss, hat dafür bis Ende Juli 2021 Zeit - weil der 31. aber ein Samstag ist, gilt ausnahmsweise der 2. August als Stichtag. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2022 Zeit. Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben - für das Steuerjahr 2020 gilt also der 31. Dezember 2024.

Die Tester wiesen darauf hin, dass coronabedingt mehr Bürger zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wer beispielsweise über 410 Euro Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz erhalten hat, muss eine Steuererklärung einreichen.

(M.Dorokhin--DTZ)

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