Deutsche Tageszeitung - Steuerklagen beim Bundesfinanzhof zu 44 Prozent erfolgreich

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Steuerklagen beim Bundesfinanzhof zu 44 Prozent erfolgreich


Steuerklagen beim Bundesfinanzhof zu 44 Prozent erfolgreich
Steuerklagen beim Bundesfinanzhof zu 44 Prozent erfolgreich / Foto: ©

Steuerklagen können sich lohnen. Der zumindest teilweise Erfolg steuerpflichtiger Bürger und Unternehmen vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München ist im vergangenen Jahr von ohnehin hohen 40 auf 44 Prozent der Revisionen gestiegen, teilte der BFH am Donnerstag mit. Neu eingegangen ist eine Klage zur weiteren Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, über die die obersten Finanzrichter voraussichtlich aber erst im kommenden Jahr entscheiden werden.

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In seinem online vorgestellten Jahresbericht kündigte der BFH für das laufende Jahr auch kuriose Entscheidungen an. So prüfen die Münchener Richter, ob die Spende an einen Tierschutzverein auch dann die Steuer mindert, wenn sie zweckgebunden für die Versorgung nur eines ganz bestimmten Tieres gewährt wird. In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies verneint.

In einem weiteren Fall geht es um die Schnittstelle zwischen virtuellem und realem Leben. Ein Spieler des Onlinespiels "Second Life" hatte einem Mitspieler virtuelles Land für reales Geld "vermietet". Der BFH hat zu entscheiden, ob es sich hier um eine "verbrauchsfähige Leistung" handelt, die der Umsatzsteuer unterliegt. Im realen Leben unterliegt nur die Vermietung für Geschäftszwecke der Umsatzsteuer, die Miete für eine Privatwohnung dagegen nicht.

2020 urteilte der BFH, dass Enkel bei der Erbschaftsteuer nicht wie Kinder behandelt werden können. Techno- und Housekonzerte können als Kulturveranstaltungen steuerlich begünstigt nur der ermäßigten Umsatzsteuer unterliegen, selbst wenn das Publikum tanzt.

Insgesamt gingen im Coronajahr 2020 beim BFH die Eingänge wie auch die Erledigungen leicht zurück. Konkret gab es 1995 neue Fälle, 2122 arbeiteten die Finanzrichter ab. Der Bestand unerledigter Fälle sank so von 1730 zum Jahresbeginn auf 1603 Ende Dezember.

Zur Corona-Pandemie urteilte der BFH, dass die Finanzverwaltung schon vor dem Lockdown ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen nicht aussetzen muss. Die Pandemie werde die Finanzgerichte "sicher noch über viele Jahre beschäftigen", schreibt der Vorsitzende Richter Michael Wendt im Vorwort des Jahresberichts.

Bei der Politik mahnte Wendt eine rasche Entscheidung über die Leitung des obersten Finanzgerichts an. Seit dem Ruhestand des ehemaligen Präsidenten Rudolf Mellinghoff Ende Juli und seiner Vizepräsidentin Christine Meßbacher-Hönsch Ende Oktober ist das oberste deutsche Finanzgericht führungslos.

(O.Tatarinov--DTZ)

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