Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung beschließt Verdopplung der Ausbildungsprämien für Betriebe

Bundesregierung beschließt Verdopplung der Ausbildungsprämien für Betriebe


Bundesregierung beschließt Verdopplung der Ausbildungsprämien für Betriebe
Bundesregierung beschließt Verdopplung der Ausbildungsprämien für Betriebe / Foto: ©

Die Bundesregierung hat großzügigere Hilfen für Unternehmen zur Stärkung des Ausbildungsmarkts in der Corona-Krise verabschiedet: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" im kommenden Ausbildungsjahr fortzuführen und auszuweiten. Unter anderem sollen die Ausbildungsprämien für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau trotz Krise halten oder erhöhen, zum 1. Juni verdoppelt werden. Auch die sogenannte Übernahmeprämie wird verdoppelt und bis Jahresende verlängert.

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"Wir als Bundesregierung tun unser Möglichstes, damit auch in der Pandemie weiter ausgebildet werden kann", sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in Berlin. Das im Sommer gestartete Ausbildungsprogramm mit seinen Prämien für Ausbildungsbetriebe sei entsprechend "in einigen Punkten" weiterentwickelt worden. Der sogenannte Schutzschirm für Ausbildung soll zeitlich befristet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten dazu bewegen, ihre Ausbildungsaktivitäten aufrecht zu erhalten.

Derzeit erhalten KMU, die von der Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossen haben wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro je Vertrag nach Abschluss der jeweiligen Probezeit. Für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gibt es einmalig 3000 Euro. Die Übernahmeprämie erhalten derweil Betriebe, die Azubis von pandemiebedingt insolventen Unternehmen übernehmen. Sie bekommen dafür je Auszubildendem bislang 3000 Euro.

Laut Karliczek werden auch die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung erhöht. Bisher werden diejenigen Unternehmen, die trotz eines erheblichen Arbeitsausfalls von mindestens 50 Prozent ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, mit 75 Prozent der monatlichen Brutto-Ausbildungsvergütung gefördert. Des weiteren sollen den Angaben zufolge ein neuer Zuschuss für Kleinstunternehmen eingeführt und der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen ausgeweitet werden.

(N.Loginovsky--DTZ)

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