Deutsche Tageszeitung - Wirtschaftsverbände machen weiter Front gegen Corona-Testpflicht in Betrieben

Wirtschaftsverbände machen weiter Front gegen Corona-Testpflicht in Betrieben


Wirtschaftsverbände machen weiter Front gegen Corona-Testpflicht in Betrieben
Wirtschaftsverbände machen weiter Front gegen Corona-Testpflicht in Betrieben / Foto: ©

Die Wirtschaftsverbände machen weiter Front gegen die geplante Corona-Testpflicht für Unternehmen. "Einmal mehr versucht die Politik, ihre Pflicht auf die Arbeitgeber abzuwälzen, von den Kosten ganz zu schweigen", sagte der Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Anton Börner, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgabe). Neun von zehn Unternehmen würden ihre Mitarbeiter bereits auf das Corona-Virus testen oder dies in Kürze tun. Börner plädiert grundsätzlich nur für anlassbezogene Tests: "Feste Testintervalle sind untauglich."

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Auch das Handwerk wandte sich klar gegen eine solche Testpflicht für Betriebe. "Eine gesetzliche Testpflicht für unsere Handwerksbetriebe halten wir weiter weder für notwendig noch zielführend", sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe). Auch er kritisierte, der Staat wolle die "Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft verlagern". Die meisten Betriebe seien freiwillig dabei, ihre Beschäftigten zu testen oder bereiteten dies unmittelbar vor. Eine Testpflicht sei "eine gesetzgeberisch unnötige Aktion".

Das Bundeskabinett will nach Angaben der SPD am Dienstag eine Regelung beschließen, die Arbeitgeber zu einem Schnelltest-Angebot für Präsenzbeschäftigte verpflichtet. Vorgesehen ist nach Angaben des "Handelsblatts", dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten, sofern diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, künftig mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten.

In Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Beschäftigten oder Arbeitnehmern, die direkten Körperkontakt zu anderen Personen oder häufigen Kundenkontakt haben, müssen demnach zwei Tests pro Woche angeboten werden. Eine Nachweispflicht über den erbrachten Test sehe die Verordnung nicht vor. Auch Selbsttests könnten also genutzt werden.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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