Deutsche Tageszeitung - Bund für Umwelt und Naturschutz lobt geplante Neuverteilung der EU-Agrargelder

Bund für Umwelt und Naturschutz lobt geplante Neuverteilung der EU-Agrargelder


Bund für Umwelt und Naturschutz lobt geplante Neuverteilung der EU-Agrargelder
Bund für Umwelt und Naturschutz lobt geplante Neuverteilung der EU-Agrargelder / Foto: ©

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat den geplanten Kabinettsbeschluss zur Neuverteilung der EU-Agrarsubventionen grundsätzlich gelobt - fordert aber Nachbesserungen vom Bundestag. "Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gehen dafür in die richtige Richtung, reichen aber angesichts der enormen Herausforderungen beim Klima- und Naturschutz nicht aus", sagte der Agrarexperte des BUND, Christian Rehmer, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag.

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Den Beschluss, die Beihilfen künftig nach anderen Umwelt- und Klimaschutz-Kriterien zu verteilen, lobte der Umweltschutzverband: "Die Agrar-Milliarden aus Brüssel dürfen nicht weiter mit der Gießkanne und nur nach Flächengröße verteilt werden", sagte Rehmer dem RND. "Stattdessen muss jeder Euro dabei helfen, die Landwirtschaft umwelt- und klimafreundlicher zu machen, die Tiere besser zu halten und kleine Bauernhöfe zu schützen."

Die Regierungspläne seien in diesem Sinne ein guter Anfang, aber noch nicht ausreichend. "Der Bundestag muss die Gesetzentwürfe nachbessern: Das Budget für Öko-Regelungen sollte im Laufe der Förderperiode anwachsen, ein Höchstbetrag für Agrarbetriebe eingeführt und mehr Geld für den Ökolandbau eingeplant werden", forderte er.

Nach der Einigung der Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft auf die künftige Verteilung der EU-Agrarförderung soll sie an diesem Dienstag vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach müssen sich Bundestag und Bundesrat mit den entsprechenden Gesetzen befassen, im Anschluss muss die EU-Kommission dem nationalen Verteilungsplan zustimmen. Eine Sprecherin des EU-Agrarkommissars Janusz Wojciechowski erklärte dazu auf RND-Anfrage, dass die Mitgliedsstaaten laut aktuellem Zeitplan bis Januar 2022 Zeit haben, um ihre nationalen Pläne zur Genehmigung vorzulegen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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