Deutsche Tageszeitung - Koalition streitet über Verlängerung von Insolvenzschutz

Koalition streitet über Verlängerung von Insolvenzschutz


Koalition streitet über Verlängerung von Insolvenzschutz
Koalition streitet über Verlängerung von Insolvenzschutz / Foto: ©

Die Regierungskoalition streitet über den am Freitag auslaufenden Insolvenzschutz für Unternehmen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, erklärte, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht müsse verlängert werden - "leider hat die Union die Verlängerung bislang blockiert". Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich sagte dem "Handelsblatt", die staatlichen Hilfen für durch die Corona-Pandemie in Not geratene Betriebe würden mittlerweile fließen. Damit sei der Grund für eine weitere Verlängerung weggefallen. Zudem gebe es neben dem Insolvenzverfahren jetzt auch das Sanierungsverfahren als Alternative.

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Fechner kündigte an: "Wir werden nächste Woche einen letzten Versuch unternehmen, mit der Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um zwei Monate zu vereinbaren." Er argumentierte, Wirtschaftsverbände wie der Hotel- und Gaststättenverband oder der Handelsverband hätten "zurecht die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gefordert, weil viele ihrer Mitgliedsunternehmen die staatlichen Hilfen noch nicht erhalten haben".

Viele Unternehmen, "die sich bisher tapfer durch die Krise gekämpft haben" müssten Insolvenz anmelden, "nur weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt sind". Diese Firmen seien unverschuldet in die Krise geraten und hätten Anspruch auf staatliche Hilfen. "Es stehen tausende Jobs auf der Kippe, an denen Familienexistenzen hängen. Hier werden Wirtschaftsstrukturen zerstört, die auf Dauer verloren sind."

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war in der Corona-Krise beschlossen worden. Sie wurde zuletzt im Februar bis Ende April verlängert, um Schuldnern zu helfen, die einen Anspruch auf staatliche Hilfen aus den Corona-Programmen hatten, aber noch kein Geld ausgezahlt bekamen.

(W.Uljanov--DTZ)

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