Deutsche Tageszeitung - Bandscheibenvorfall bei unsanfter Landung ist kein "Unfall"

Bandscheibenvorfall bei unsanfter Landung ist kein "Unfall"


Bandscheibenvorfall bei unsanfter Landung ist kein "Unfall"
Bandscheibenvorfall bei unsanfter Landung ist kein "Unfall" / Foto: ©

Eine härtere Flugzeuglandung ist kein "Unfall". Hat die Fluggesellschaft sämtliche für das Flugzeug geltenden Vorgaben beachtet, können Flugpassagiere daher keine Schadenersatzansprüche geltend machen, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-70/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin war mit der Fluggesellschaft Altenrhein Luftfahrt von Wien nach St. Gallen geflogen und hatte nach eigenen Angaben bei der unsanften Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten. Mit ihrer Klage verlangt sie Schadenersatz.

Nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal müssen Fluglinien für Schäden durch einen "Unfall" an Bord aufkommen. Für die europaweit einheitliche Auslegung des Abkommens ist der EuGH zuständig. Der Oberste Gerichtshof in Wien fragte daher dort an, ob ein Bandscheibenvorfall durch eine harte Landung als "Unfall" angesehen werden kann.

Die Luxemburger Richter betonten nun, dass die Antwort nicht aus der Sichtweise der Fluggäste gegeben werden kann. Diese sei je nach Passagier zu verschieden. Zudem würde sich dann die Lastenverteilung zu sehr zu den Fluggesellschaften verschieben.

Maßgeblich sei daher der normale Betriebsbereich des Flugzeugs. Die Fluglinie müsse das übliche Betriebsverfahren, Vorgaben des Herstellers und insgesamt die Leistungsfähigkeit des Flugzeugs beachten, um eine sichere Landung sicherzustellen. Soweit dies geschehen ist, scheide eine Haftung aus.

Den konkreten Fall müssen nach diesen Maßgaben nun wieder die Gerichte in Österreich prüfen.

2019 hatte der EuGH zu einem umgekippten heißen Kaffee entschieden, dass Fluggesellschaften für jeden Unfall an Bord haften können, auch wenn er nicht "auf ein luftfahrtspezifisches Risiko" zurückgeht.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Bahn kauft mehr als 3000 neue Busse - auch bei chinesischem Hersteller

Die Deutsche Bahn plant die größte Anschaffung von Bussen in ihrer Unternehmensgeschichte. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben rund 3300 Busse mit Hybrid- oder Elektroantrieb anschaffen, die für die Regionalverkehrstochter DB Regio in ganz Deutschland eingesetzt werden sollen. Der Hauptpartner soll dabei das Münchner Unternehmen MAN Truck & Bus werden. Etwa fünf Prozent der Neuanschaffungen sollen vom chinesischen Hersteller BYD aus seiner Produktion in Ungarn kommen, wie die Bahn am Samstag mitteilte.

Spahn zu Heizungsgesetz: Es darf keinen Zwang bei Heizungen im Bestand geben

In der Koalitionsdebatte um die Reform des Heizungsgesetzes hat Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) die Abschaffung aller Vorgaben zu neuen Heizanlagen in Bestandsbauten gefordert. "Das Heizungsgesetz abzuschaffen, heißt für uns, dass es keinen Zwang bei Heizungen im Bestand gibt", sagte Spahn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstagsausgaben).

Bei Überschwemmungen zerstörte Ahrtalbahn wiedereröffnet

Mehr als vier Jahre nach der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal ist die damals zerstörte Strecke der Ahrtahlbahn wieder eröffnet worden. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), Ministerpräsident Alexander Schweizer (SPD) und Bahn-Chefin Evelyn Palla nahmen am Freitag an der Eröffnungsfahrt teil. Ab Sonntag fahren auf der Strecke wieder zwei Regionalzuglinien im regulären Betrieb.

EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China

Im Kampf gegen Billigimporte aus Drittländern wird ab Juli in der EU eine Sonderabgabe von drei Euro auf kleinere Pakete aus Drittstaaten erhoben. Das beschlossen am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Abgabe als "ersten Schritt" zu fairem Wettbewerb.

Textgröße ändern: