Deutsche Tageszeitung - Erstmals deutscher Banker wegen Cum-Ex-Geschäften zu Haftstrafe verurteilt

Erstmals deutscher Banker wegen Cum-Ex-Geschäften zu Haftstrafe verurteilt


Erstmals deutscher Banker wegen Cum-Ex-Geschäften zu Haftstrafe verurteilt
Erstmals deutscher Banker wegen Cum-Ex-Geschäften zu Haftstrafe verurteilt / Foto: ©

Wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler ist erstmals ein deutscher Banker zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte am Dienstag gegen den früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Warburg-Bank eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen.

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Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sollte der Mann die Strafe antreten, würden nach Angaben der Pressestelle des Landgerichts zwei Monate wegen "überlanger Verfahrensdauer" als vollstreckt gelten.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte Ende Mai Anklage gegen den Mann erhoben. Sie wirft ihm nach Angaben des Bonner Landgerichts eine Beteiligung an besonders schwerer Steuerhinterziehung in 13 Fällen von Ende 2006 bis Ende 2013 vor.

Der Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, Gerhard Schick, bezeichnete das Urteil als "wichtigen Meilenstein im Cum-Ex-Skandal". Der Skandal habe das Vertrauen vieler Menschen in den Rechtsstaat gekostet. Das strafrechtliche Urteil in einem vorherigen Fall und nun die erste Gefängnisstrafe seien "erste Schritte, um jahrelange Versäumnisse wieder gut zu machen", erklärte Schick.

Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Dadurch sind der öffentlichen Hand in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe entgangen. Die Bundesregierung schob der Praxis 2012 offiziell einen Riegel vor.

Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das Bonner Landgericht im März Bewährungsstrafen gegen zwei Angeklagte verhängt - und zugleich erstmals festgestellt, dass die umstrittene Praxis als strafbar zu werten sei.

(N.Loginovsky--DTZ)

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