Deutsche Tageszeitung - Umwelthilfe will Rücknahme der Baugenehmigung für Nord Stream 2 erreichen

Umwelthilfe will Rücknahme der Baugenehmigung für Nord Stream 2 erreichen


Umwelthilfe will Rücknahme der Baugenehmigung für Nord Stream 2 erreichen
Umwelthilfe will Rücknahme der Baugenehmigung für Nord Stream 2 erreichen / Foto: ©

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unternimmt einen neuen Vorstoß zum Stopp der umstrittenen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2. Wie die DUH am Mittwoch mitteilte, beantragte sie, die Bau- und Betriebsgenehmigung der Pipeline aus Klimaschutzgründen zu widerrufen. Ein entsprechender Antrag wurde demnach beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gestellt.

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"Obwohl die Pipeline das größte fossile Projekt Europas ist, wurden im zurückliegenden Genehmigungsverfahren die Auswirkungen auf die Klimaziele nicht überprüft", begründete die DUH den Schritt. Hilfsweise beantragte sie demnach, die unterlassene Klimaschutzprüfung nachzuholen und für diesen Zeitraum den Weiterbau der Pipeline auszusetzen.

"Nord Stream 2 ist der Lackmustest dafür, ob die Bundesregierung und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Klimaschutz ernst nehmen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Spätestens seit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts ist offensichtlich, dass der Weiterbau gestoppt werden muss", fügte er hinzu.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende April beanstandet, dass in dem Ende 2019 beschlossenen deutschen Klimaschutzgesetz ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen ab 2031 fehlen. Den Karlsruher Richtern zufolge ist das Gesetz teilweise verfassungswidrig, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben und so Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt würden.

Die Umwelthilfe hob hervor, dass für den Weiterbau von Nord Stream 2 seit dem 1. Juni die ursprüngliche Genehmigung aus dem Jahr 2018 gelte. Diese Genehmigung solle mit dem am Mittwoch gestellten Antrag nun auf Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes angegriffen werden. Denn dieses gebiete die Rücknahme eines Verwaltungsaktes wie zum Beispiel einer Genehmigung, wenn sich nachträglich und auf Grund neuer Tatsachen herausstelle, dass die Genehmigung gar nicht hätte erteilt werden dürfen und das öffentliche Interesse gefährdet sei.

Nord Stream 2 soll die Kapazitäten für russische Erdgaslieferungen nach Deutschland deutlich erhöhen und ist bereits zum Großteil fertiggebaut. Die Bundesregierung hält an der Pipeline fest, obwohl es daran auch Kritik von anderen EU-Staaten gibt. Die USA sind ebenfalls strikt gegen den Bau und argumentieren, Deutschland und Europa würden sich damit in eine wachsende Abhängigkeit von Russland begeben und dem Gas-Transitland Ukraine schaden.

Die DUH beklagt insbesondere, dass die Pipeline eine immense Klimawirkung habe, vor allem mit Blick auf Methan-Emissionen. Den Weiterbau und den Betrieb von Nord Stream 2 verhindern will die Umwelthilfe auch mit zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald und dem Verwaltungsgericht Hamburg.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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