Deutsche Tageszeitung - Bundesfinanzhof: Derzeitige Besteuerung von Aktiengeschäften teils verfassungswidrig

Bundesfinanzhof: Derzeitige Besteuerung von Aktiengeschäften teils verfassungswidrig


Bundesfinanzhof: Derzeitige Besteuerung von Aktiengeschäften teils verfassungswidrig
Bundesfinanzhof: Derzeitige Besteuerung von Aktiengeschäften teils verfassungswidrig / Foto: ©

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält die Besteuerung von Aktiengeschäften teilweise für verfassungswidrig. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss legte das Finanzgericht daher einen Streit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Konkret geht es um die Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften. (Az: VIII R 11/18)

Textgröße ändern:

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz wurde 2008 die Besteuerung privater Kapitalanlagen komplett neu geregelt. So werden seitdem Gewinne aus Aktienverkäufen generell besteuert, zuvor galt dies nur bei einem Verkauf innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr. Im Gegenzug wurden Gewinne und Verluste aus Aktien oder Aktienverkäufen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet, für die generell ein günstiger Steuersatz von 25 Prozent gilt.

Für Verluste aus Kapitalvermögen gilt seit jeher, dass sie steuerlich nur mit Gewinnen aus anderweitigem Kapitalvermögen verrechnet werden können, nicht dagegen beispielsweise mit den Einkünften aus der beruflichen Tätigkeit.

Für Aktienverkäufe wurde diese Regelung noch verschärft. Verluste dürfen hier nur mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien steuerlich verrechnet werden.

Das klagende Ehepaar aus Schleswig-Holstein hatte im Streitjahr 2012 beim Verkauf von Aktien einen Verlust von 4819 Euro eingefahren. Mit anderen Kapitalanlagen erzielte es Gewinne in Höhe von 3380 Euro. Nach den geltenden Regeln mussten die Kläger auf die Kapitalerträge 845 Euro Steuern zahlen. Stattdessen will das Paar diese Gewinne mit dem Verlust aus den Aktienverkäufen verrechnen; die Steuer auf den Gewinn aus anderen Anlagen würde dann entfallen.

Der BFH will dem stattgeben. Die Sonderregelung sei eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, für die es keinen rechtfertigenden Grund gebe. Die vom Gesetzgeber angeführte Gefahr missbräuchlicher Gestaltungen bestehe nicht. Daher soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob es die Regelung ebenfalls für verfassungswidrig hält.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Norwegens König Harald V. im Krankenhaus behandelt

Der norwegische König Harald V. ist erneut im Krankenhaus behandelt worden. Der 89-Jährige sei für zwei Wochen krankgeschrieben worden, teilte das Königshaus am Montag mit. Er leidet demnach unter einer hämolytischen Anämie, einer Form der Blutarmut. Dabei werden die roten Blutkörperchen zu schnell abgebaut, Betroffene leiden unter Müdigkeit, Blässe und Atemnot.

Pentagon vergibt milliardenschweren Rüstungsauftrag für Tomahawk-Raketen

Nach Berichten über Engpässe bei den Raketenbeständen der USA infolge des Iran-Krieges hat das Pentagon einen milliardenschweren Auftrag zur Herstellung von Tomahawk-Raketen vergeben. Der Vertrag mit dem US-Unternehmen Raytheon mit einem Volumen von 22,9 Milliarden Dollar (umgerechnet rund 19,8 Milliarden Euro) werde die Lieferung der Geschosse an die US-Streitkräfte "in beispiellosem Tempo beschleunigen", erklärte der geschäftsführende Marine-Staatssekretär Hung Cao am Montag.

Angriff auf Netz von Berliner Landesbehörden: Ermittlungen laufen

In Berlin hat es einen digitalen Angriff auf Landesbehörden gegeben. Betroffen seien die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz, teilte die Senatskanzlei am Montag mit. Beide Verwaltungen seien aus Sicherheitsgründen seit Freitag vom Landesnetz isoliert worden.

Unterhaltsvorschuss: SPD fordert mehr Druck auf Säumige und lehnt Kürzungen ab

Die SPD will säumige Unterhaltspflichtige stärker in die Pflicht nehmen. Zugleich lehnen die Sozialdemokraten die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zur Kürzung des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Jugendliche ab 16 Jahren ab, wie aus einem Beschluss des SPD-Präsidiums hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Eine Reform des Unterhaltsvorschusses sei überfällig, heißt es darin. Sie müsse jedoch diejenigen in die Pflicht nehmen, "die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden: zahlungssäumige Elternteile".

Textgröße ändern: