Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof verhandelt erstes Cum-Ex-Verfahren

Bundesgerichtshof verhandelt erstes Cum-Ex-Verfahren


Bundesgerichtshof verhandelt erstes Cum-Ex-Verfahren
Bundesgerichtshof verhandelt erstes Cum-Ex-Verfahren / Foto: ©

Durch Cum-Ex-Geschäfte entging dem Staat viel Geld - nun befasst sich erstmals auch der Bundesgerichtshof damit. In Karlsruhe ging es am Dienstag um die Fragen, wer sich möglicherweise wie strafbar gemacht hat und ob und - wenn ja - wie viel Tatertrag eingezogen werden darf. Im März 2020 hatte das Landgericht Bonn zwei Aktienhändler wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt und von dem einen 14 Millionen Euro eingezogen, die Privatbank M.M. Warburg sollte 176 Millionen zahlen. (Az. 1 StR 519/20)

Textgröße ändern:

Dagegen legten beide Angeklagten und die Bank sowie die Staatsanwaltschaft Revision ein. Einer der Angeklagten wendet sich nur gegen das Einziehen der 14 Millionen, der andere gegen seine komplette Verurteilung. Beide sollen an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein. Damit wird das Verschieben von Aktien zwischen mehreren Beteiligten rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich so vom Staat Kapitalertragssteuer erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt wurde. Bis 2012 existierte eine Gesetzeslücke, die solche Geschäfte möglich machte.

In den nun verhandelten Fällen ging es um die Jahre 2007 bis 2011 und insgesamt 167 Millionen Euro erstatteter Steuer. Davon profitierte auch eine Finanzberatung, die einer der beiden Angeklagten mitgegründet hatte. Ein Vertreter der Bank bemängelte, dass nach dem Landgerichtsurteil nur Warburg zahlen müsse, obwohl auch eine andere Bank als inländische Depotbank eingebunden gewesen sei.

Er beklagte auch eine mangelnde Fairness der Behörden, die mit Medien zusammengearbeitet hätten. Zudem stützte sich die Revision der Bank darauf, dass nicht sicher sei, ob die eigene Geschäftsführung Bescheid gewusst habe - und dass die beiden hier Angeklagten nicht für Warburg gehandelt hätten.

Das Landgericht habe festgestellt, dass die angeklagten Aktienhändler zusammen mit der Bank agiert hätten, sagte dazu der Vertreter der Bundesanwaltschaft, die beim BGH die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahrnimmt. Zudem wandte er sich gegen die vom Landgericht angeordnete gesamtschuldnerische Haftung. Das Urteil soll am 28. Juli verkündet werden.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Mögliche Freigabe strategischer Ölreserven: IEA beruft Sondersitzung ein

Die Internationale Energie-Agentur (IEA) hat mit Blick auf eine mögliche Freigabe von Notfall-Ölvorräten eine Sondersitzung noch am Dienstag einberufen. Es gehe darum, "die aktuelle Versorgungssicherheit und Marktsituation zu bewerten und eine anschließende Entscheidung darüber zu unterstützen, ob die Notfallvorräte der IEA-Länder dem Markt zur Verfügung gestellt werden sollen", erklärte der IEA-Vorsitzende Fatih Birol nach einem Treffen der G7-Energieminister.

Biontech-Gründer ziehen sich zurück und starten neues Unternehmen

Die Gründer der erfolgreichen Pharmafirma Biontech, das Ehepaar Ugur Sahin und Özlem Türeci, wollen ihre Managementposten bis Ende 2026 abgeben und ein neues Unternehmen gründen. Das teilte Biontech in Mainz am Dienstag mit. Das 2008 gegründete Unternehmen war mit seinem Impfstoff gegen Corona auf Basis der mRNA-Technologie enorm erfolgreich. Nach Bekanntgabe des Führungswechsels fiel die Aktie am Dienstag stark - zeitweise um mehr als 19 Prozent.

Ausbleibende Öl- und Gaslieferungen sorgen für Unruhe in Asien

Viele asiatische Länder sind besonders abhängig von Öl- und Gaslieferungen aus dem Nahen Osten - in der zweiten Woche des Iran-Kriegs nimmt die Unruhe wegen steigender Spritpreise und Sorgen um die Versorgungssicherheit vielerorts spürbar zu. Am Dienstag reagierten weitere Länder mit Rationierungen und weiteren Maßnahmen: In Indien verschärften die Behörden die Kontrolle der Gasverteilung, Taiwan aktivierte ein Notfallinstrument für Ölprodukte und in Thailand wurden staatliche Bedienstete zum Homeoffice aufgerufen.

ADAC: Benzinpreis im Tagesdurchschnitt nun auch bei über zwei Euro

An Deutschlands Tankstellen ist nun auch der Tagesdurchschnittspreis für Benzin auf über zwei Euro gestiegen. Am Montag lag dieser Durchschnittspreis bei 2,028 Euro, wie der ADAC am Dienstag mitteilte. Der Preis für Diesel hatte die Marke schon vor Tagen übersprungen. Er lag am Montag im Tagesschnitt bei 2,171 Euro.

Textgröße ändern: