Deutsche Tageszeitung - Porsche und kroatischer Autobauer Rimac starten Joint Venture

Porsche und kroatischer Autobauer Rimac starten Joint Venture


Porsche und kroatischer Autobauer Rimac starten Joint Venture
Porsche und kroatischer Autobauer Rimac starten Joint Venture / Foto: ©

Volkswagen gibt seine Luxus-Marke Bugatti in ein Gemeinschaftsunternehmen seiner Tochter Porsche und dem kroatischen Luxusautobauer Rimac ab. Das künftige Joint Venture soll zwei "Hypercar-Modelle" produzieren, wie Porsche und Rimac am Montag mitteilten. Die Firma Bugatti-Rimac soll im vierten Quartal 2021 an den Start gehen.

Textgröße ändern:

Porsche und Rimac Automobili sind bereits verbunden: Porsche kaufte sich 2018 bei Rimac ein und hält aktuell 24 Prozent am kroatischen Autobauer. "Nun hilft uns Rimac mit seinem Know-how, eine emotionale und wichtige Marke erfolgreich in die Zukunft zu führen", erklärte Porsche-Finanzchef Lutz Meschke.

Volkswagen hatte Bugatti 1998 gekauft; das Joint Venture mit Rimac setzt nun einen Schlusspunkt unter monatelange Spekulationen über die Zukunft der Marke, die elektrisch werden soll.

"Bugatti und Rimac passen perfekt zusammen und beide bringen wesentliche Werte ein", erklärte der Gründer und Chef von Rimac, der 33-jährige Mate Rimac - von der Presse "der Elon Musk des Balkan" genannt. Rimac soll 55 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen halten und somit die Kontrolle übernehmen; Porsche 45 Prozent der Anteile. Mate Rimac soll Chef des Joint Venture werden. Die Kartellbehörden müssen dem Geschäft noch zustimmen.

"Bugatti bringt eine traditionsreiche Marke, ikonische Produkte, eine treue Kundenbasis und ein weltweites Händlernetz in das Joint Venture ein", erklärte Porsche-Chef Oliver Blume. Rimac steuere neben der Technologie "neue Denkansätze für die Entwicklung und Organisation bei".

Das Unternehmen soll bei der Gründung etwa 430 Mitarbeiter haben. Rund 300 von ihnen sollen am Firmensitz in Zagreb arbeiten, weitere 130 am Bugatti-Standort in der französischen Kleinstadt Molsheim.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: