Deutsche Tageszeitung - Bericht: Deutschlands Autohersteller stellen sich auf Tempo 130 auf Autobahnen ein

Bericht: Deutschlands Autohersteller stellen sich auf Tempo 130 auf Autobahnen ein


Bericht: Deutschlands Autohersteller stellen sich auf Tempo 130 auf Autobahnen ein
Bericht: Deutschlands Autohersteller stellen sich auf Tempo 130 auf Autobahnen ein / Foto: ©

Die deutsche Autoindustrie stellt sich auf die Einführung von Tempolimits auf Autobahnen nach der Bundestagswahl vor. Ihr Geschäft sehen die Unternehmen laut einem Bericht des "Handelsblatts" davon aber nicht mehr groß bedroht. VW-Chef Herbert Diess sagte der Zeitung (Mittwochsausgabe): "Wir verkaufen unsere Autos auf der ganzen Welt, auch in den Ländern mit Tempolimit. Insofern bedarf es keiner besonderen Vorbereitung."

Textgröße ändern:

"Worauf wir uns natürlich vorbereiten, ist die E-Mobilitätswende und das autonome Fahren", sagte Diess weiter. In der elektrischen Welt werde ohnehin langsamer gefahren, weil die Fahrzeuge bei höheren Geschwindigkeiten schneller an Reichweite verlören. "Bei 160 ist der Reichweitenverlust schon beachtlich, Tempo 200 fährt man nur für kurze Zeit", sagte Diess dem "Handelsblatt". "Auch deshalb frage ich mich, ob wir überhaupt ein Tempolimit brauchen." Der VW-Chef fuhr laut Zeitung mit dem Elektroauto in den Urlaub nach Italien.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter warb erneut für ein Tempolimit: Sämtliche andere Industrieländer hätten längst eine vernünftige Geschwindigkeitsbegrenzung, sagte er dem "Handelsblatt". Das "Sicherheitstempo 130" erhöhe die Sicherheit auf Autobahnen, es senke Lärm, Schadstoffe und Kohlendioxidausstoß. "Und es wäre auch hilfreich, um Innovationen im Straßenverkehr wie die Elektromobilität und autonomes Fahren voranzubringen", sagte Hofreiter weiter.

Auch die SPD ist für ein Tempolimit. "Geschwindigkeitsbegrenzungen führen zudem zu weniger Unfällen und somit zu weniger Verkehrstoten und Verletzten", sagte Parteichefin Saskia Esken der Zeitung. Weniger Unfälle bedeuteten auch weniger Staus. "Ein Tempolimit schont zusätzlich den eigenen Geldbeutel und senkt das Stresslevel beim Fahren."

Die IG Metall, die mehrere hunderttausend Beschäftigte in der Autoindustrie zählt, erklärte sich bei dem Thema "neutral". Die Gewerkschaft hofft auf eine "wohlüberlegte Entscheidung" des Gesetzgebers.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: