Deutsche Tageszeitung - US-Kartellbehörde reicht überarbeitete Monopol-Klage gegen Facebook ein

US-Kartellbehörde reicht überarbeitete Monopol-Klage gegen Facebook ein


US-Kartellbehörde reicht überarbeitete Monopol-Klage gegen Facebook ein
US-Kartellbehörde reicht überarbeitete Monopol-Klage gegen Facebook ein / Foto: ©

Im Streit um die Marktmacht von Facebook hat die US-Kartellbehörde FTC eine überarbeitete Monopol-Klage gegen den Internetriesen eingereicht. In der am Donnerstag vorgelegten Klage wirft die FTC dem Online-Netzwerk unter anderem vor, seine marktbeherrschende Stellung mit "wettbewerbsfeindlichen Übernahmen" verteidigt zu haben. Verwiesen wird auf den Kauf der Online-Dienste Instagram im Jahr 2012 und Whatsapp 2014.

Textgröße ändern:

"Nachdem es im Wettbewerb mit neuen Innovatoren nicht mithalten konnte, hat Facebook sie illegalerweise gekauft oder beerdigt, als ihre Beliebtheit eine existenzielle Bedrohung wurde", erklärte FTC-Vertreterin Holly Vedova. "Dieses Verhalten ist nicht weniger wettbewerbsfeindlich, als wenn Facebook neue App-Wettbewerber bestochen hätte, damit sie nicht in den Wettbewerb einsteigen."

Ein Bundesrichter hatte eine erste FTC-Klage gegen Facebook im Juni zurückgewiesen. Er bemängelte unter anderem, die Wettbewerbshüter hätten nicht "schlüssig" darlegen können, dass Facebook ein Monopol auf dem Markt der Online-Netzwerke geschaffen habe. Die Klage enthalte "fast nichts Konkretes zur entscheidenden Frage, wie viel Macht Facebook tatsächlich hat", erklärte der Richter. Er erlaubte der FTC aber, eine überarbeitete Klage vorzulegen, was die Behörde nun tat.

Facebook erklärte, die ergänzte Klage prüfen und sich dann ausführlicher äußern zu wollen. Die marktbeherrschende Stellung von Online-Riesen wie Facebook, Google und Amazon hat Wettbewerbshüter in einer Reihe von Ländern auf den Plan gerufen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Eine Flugbegleiterin hat in Frankreich nach langem juristischem Kampf die Anerkennung ihrer Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit erreicht. Das Gericht von Bayonne verwies in einem nun bekannt gewordenen Urteil von Juli auf die Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und Passivrauchen. Diese Faktoren könnten die Erkrankung demnach befördert haben. Die heute 59 Jahre alte Sophie Lainault hatte von 1989 bis 2019 als Flugbegleiterin und Kabinenchefin für Air France gearbeitet.

Datenschützer gehten wegen "Schattendatenbank" gegen Schufa vor

Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb will gerichtlich gegen die deutsche Auskunftei Schufa wegen der massenhaften Speicherung alter Verbraucherdaten vorgehen. "Die Schufa verarbeitet heimlich Daten, die laut eigenen Angaben längst gelöscht sein müssten und verdient damit letztlich Geld", erklärte der Noyb-Jurist Martin Baumann am Mittwoch. Die Schufa erklärte, sie halte sich an die Gesetze.

Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. "Das wird nicht kommen." Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.

Auto-Expertin Keim sieht Chancen für VW - Stellenabbau unvermeidlich

Die Auto-Expertin Beatrix Keim hält harte Einschnitte und viele Stellenstreichungen bei Volkswagen für unvermeidlich, sieht in einer "Gesundschrumpfung" aber auch Chancen. Anschließend könne der Konzern über "rentable Marken, rentable Werke, eine dann effizientere, global orientierte Entwicklung und insgesamt eine Basis für die Zukunft" verfügen, sagte die Expertin vom Center Automotive Research in Duisburg dem Sender Bayern 2.

Textgröße ändern: