Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen Energie-Konzern Wintershall Dea ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Landgericht Kassel eine Klage gegen den Kasseler Energiekonzern Wintershell Dea eingereicht. Zuvor habe es der Öl- und Gas-Konzern abgelehnt, sich zur Einhaltung eines CO2-Budgets auf Basis der Pariser Klimaziele zu verpflichten, erklärte die DUH am Dienstag. Der Konzern plane im Gegenteil eine Ausweitung seiner Erdöl- und Gasproduktion. Die DUH beruft sich in ihrer Klage auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts.
"Wir brauchen verbindliche Reduktionspfade, mit denen die Klimaziele von Paris eingehalten werden können", forderte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner. Mit seiner Erdöl- und Erdgasförderung stehe Wintershall Dea dagegen für eine Wirtschaftsweise, "die nicht fortgesetzt werden darf, wenn wir die Grundrechte von jungen Menschen und künftigen Generationen schützen möchten".
Die DUH forderte den Konzern auf, einen Ausstieg aus der Erdöl- und Gasförderung gemäß der Pariser Klimaziele einzuleiten und spätestens ab 2026 keine neuen Förderprojekte mehr zu beginnen. Die Umweltschützer hatten dem Konzern eine Frist gesetzt, um sich zu entsprechenden Maßnahmen zu verpflichten, das Unternehmen lehnte dies jedoch ab.
Der DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger verwies ebenfalls auf das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts. "Klimaschutz ist Grundrechtsschutz", erklärte Klinger. "Mit diesem Gedanken ziehen wir nun Unternehmen wie Wintershall Dea zur Verantwortung, die für einen erheblichen Anteil der CO2-Emissionen in Deutschland und in Europa verantwortlich sind". Neben Wintershell Dea hatte die DUH auch Klimaklagen gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz eingereicht.
(W.Budayev--DTZ)