Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer planen Musterfeststellungsklage gegen Sparkassen

Verbraucherschützer planen Musterfeststellungsklage gegen Sparkassen


Verbraucherschützer planen Musterfeststellungsklage gegen Sparkassen
Verbraucherschützer planen Musterfeststellungsklage gegen Sparkassen / Foto: ©

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will mit einer Musterfeststellungsklage gegen "zu Unrecht erhobene Gebühren" der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn vorgehen. "Verbraucherinnen und Verbraucher können verlangen, die von den Sparkassen eigenmächtig erhöhten Entgelte erstattet zu bekommen", erklärte vzbv-Chef Klaus Müller am Montag. "Leider weigern sich die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn, die nach Auffassung des vzbv berechtigten Forderungen ihrer Kunden zu erfüllen", fügte er hinzu. Deshalb leite der vzbv weitere gerichtliche Schritte ein.

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Gesucht werden nach Angaben des vzbv nun Fälle von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in der Klageschrift geschildert werden können. Kunden der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn können demnach unter der Internetadresse musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden und prüfen lassen, ob ihr Fall hierfür geeignet ist.

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende April, wonach Änderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam sind. Damit gaben die Richter einer Klage des vzbv gegen die Postbank statt.

Laut vzbv weisen die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse, die zu den größten Sparkassen Deutschlands gehören, die Forderungen nach einer Erstattung von Gebühren mit der Begründung zurück, dass sie die letzten Preiserhöhungen vor mehr als drei Jahren vorgenommen hätten und eine Erstattung damit ausscheide. Diese Argumentation sei nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband aber "verfehlt". Genau das solle mit den Musterfeststellungsklagen geklärt werden.

(O.Tatarinov--DTZ)

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