Deutsche Tageszeitung - Bundesrat billigt Pflicht für aus der Ferne ablesbare Heizkostenzähler

Bundesrat billigt Pflicht für aus der Ferne ablesbare Heizkostenzähler


Bundesrat billigt Pflicht für aus der Ferne ablesbare Heizkostenzähler
Bundesrat billigt Pflicht für aus der Ferne ablesbare Heizkostenzähler / Foto: ©

Der Bundesrat hat der neuen Heizkostenverordnung unter Bedingungen zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag grundsätzlich das Vorhaben, das neu installierte Heizkostenzähler fortan aus der Ferne ablesbar sein müssen. Bestehende Geräte müssten bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Die Heizkostenabrechnung soll zudem künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten.

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Der Bundesrat forderte aber die Bundesregierung auf, dass die Regelung bereits nach drei und nicht erst nach fünf Jahren überprüft wird. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob durch die Änderungen zusätzliche Kosten für Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann sie die Verordnung wie geplant in Kraft setzen.

Sie sieht umfassende Informationspflichten für Gebäudeeigentümer vor, wenn fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind. Dann sollen Mieterinnen und Mieter regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel ist es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2-Emissionen reduzieren können.

Die Abrechnungen müssen nach dem Verordnungstext detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix sowie die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit einem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

Kurzfristig von der Tagesordnung herunter genommen wurde ein Antrag der Länder Hamburg und Bremen zur Stärkung des Mieterschutzes bei Vermietung von möblierten Wohnungen und Kurzzeitverträgen. Die beiden Stadtstaaten hatten kritisiert, dass die Regelungen zur Mietpreisbremse in der Praxis durch Kurzzeit- oder Kettenmietverträge umgangen werden.

Eine Mehrheit für das Vorhaben war nicht absehbar gewesen. Die Länder verhinderten mit der Absetzung von der Tagesordnung, dass der Vorstoß hinfällig wird und können nun weiter im Bundesrat für das Vorhaben werben.

(W.Uljanov--DTZ)

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