Deutsche Tageszeitung - UN-Organisation: 50 Arbeitsmigranten 2020 in Katar zu Tode gekommen

UN-Organisation: 50 Arbeitsmigranten 2020 in Katar zu Tode gekommen


UN-Organisation: 50 Arbeitsmigranten 2020 in Katar zu Tode gekommen
UN-Organisation: 50 Arbeitsmigranten 2020 in Katar zu Tode gekommen / Foto: ©

Im Golf-Emirat Katar, wo im kommenden Winter die Fußball-Weltmeisterschaft ausgetragen werden soll, sind im Jahr 2020 nach UN-Angaben 50 Arbeitsmigranten zu Tode gekommen. Mehr als 500 Arbeitsmigrantinnen und -migranten seien zudem schwer verletzt worden, teilte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) am Freitag mit. Die häufigste Ursache waren demnach Fälle, meist am Arbeitsplatz. Darauf folgten Verkehrsunfälle, herabfallende Objekte und Maschinenunfälle.

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20 der 50 Toten starben laut Bericht ILO im Krankenhaus. Exakt 506 schwere Verletzungen seien registriert worden, das wären 42 im Monat. Dazu kämen 37.600 Arbeitsmigranten mit leichteren Verletzungen. Die meisten Verletzten stammten aus Bangladesch, Indien und Nepal, sie arbeiteten hauptsächlich auf dem Bau. Insgesamt arbeiten mehr als zwei Millionen Menschen aus dem Ausland in Katar.

Die ILO schränkte ein, dass die Zahlen nicht "systematisch" zusammengetragen wurden. Der ILO-Vertreter in Katar, Max Tunon, forderte eine Internetplattform zur Sammlung der relevanten Daten. Zudem müssten Todesfälle von Arbeitsmigranten besser untersucht werden - viele würden als nicht arbeitsbezogen eingestuft, seien es aber.

Der Bericht der ILO trägt den Titel "Einer ist zuviel". Katar begrüßte den Bericht; das Emirat schätze die Zusammenarbeit mit der ILO "sehr". Es werde seine Arbeitsrechtsreformen und die Sicherheit für die Arbeitskräfte "weiter verbessern".

Seit der Vergabe der Fußball-WM gibt es viel Kritik an der Menschenrechtslage und den Bedingungen für Arbeiter auf den Stadionbaustellen. Zuletzt wurden immer häufiger Forderungen nach einem Boykott des Turniers laut. Amnesty International urteilte im August, seit der Vergabe der WM seien in Katar zwar Reformen des Arbeitsrechts eingeleitet worden - diese seien aber nur "unzureichend" umgesetzt worden.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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