Deutsche Tageszeitung - Am Arbeitsplatz gilt voraussichtlich ab Mittwoch die 3G-Regel

Am Arbeitsplatz gilt voraussichtlich ab Mittwoch die 3G-Regel


Am Arbeitsplatz gilt voraussichtlich ab Mittwoch die 3G-Regel
Am Arbeitsplatz gilt voraussichtlich ab Mittwoch die 3G-Regel / Foto: ©

Am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel: Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz treten die Vorgaben laut Bundesarbeitsministerium "in den kommenden Tagen" in Kraft, voraussichtlich am Mittwoch. Beschäftigte müssen dann vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Textgröße ändern:

Die Regeln sollen dabei helfen, das zuletzt massiv angestiegene Infektionsgeschehen einzudämmen. Sie sind Teil des Maßnahmenkatalogs zu Bekämpfung der Corona-Pandemie, dem der Bundestag am Donnerstag zugestimmt hatte und den am Freitag auch der Bundesrat billigte. Nun müssen die Vorgaben noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden; am Tag nach der Verkündung treten sie dann in Kraft.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums müssen Beschäftigte künftig "eigenverantwortlich" Sorge dafür tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können. Für Tests in Anspruch genommen werden können demnach "die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers". Für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich ist der Arbeitgeber, bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßte am Freitag die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für 3G am Arbeitsplatz, kritisierte aber, dass die Arbeitgeber "flächendeckend und bußgeldbewährt zur Kontrolle der Beschäftigten" verpflichtet würden und es gleichzeitig Defizite beim Datenschutz gebe. So wäre es nach Auffassung Kelbers etwa ausreichend, 3G-Daten der Beschäftigten für eine Zutrittskontrolle zu prüfen und diese dann direkt oder schon am Ende des jeweiligen Tages zu löschen. Gesetzlich vorgegeben ist die Löschung der Daten spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte, es sei "längst überfällig" gewesen, dass Arbeitgeber im Rahmen der 3G-Regeln nun einen Informationsanspruch gegenüber ihren Beschäftigten über ihren Impf-, Genesungs- oder Teststatus erhielten.Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass bei vielen eher kleinen Betrieben im Handwerk der Kontrollaufwand "vergleichsweise überschaubar" bleiben werde.

Allerdings sei eine Nachbesserung zu den Kontrollvorschriften für solche Betriebe nötig, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten führen. Hier sei noch unklar, wie die täglichen Kontrollen "pragmatisch durchgeführt und nachgewiesen werden können".

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nannte die Einführung von Infektionsschutzmaßnahmen auf 3G-Basis am Arbeitsplatz einen "richtigen Schritt". Er appellierte an die zuständigen Regierungsstellen, die Umsetzung der Maßnahmen mit ausreichend Gestaltungsspielraum zu versehen, um bestehende Betriebsabläufe und Schutzkonzepte nicht unnötig mit bürokratischen Hürden zu belasten. Das gelte ebenso für die Angebotspflicht des Homeoffice.

Die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht soll ebenfalls kommende Woche wieder aktiviert werden: Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Zahl der Arbeitslosen steigt im Juli wieder über drei Millionen

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Juli wieder über drei Millionen gestiegen. Dies habe vor allem jahreszeitliche Gründe, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg am Freitag mit. Demnach stieg die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat um 71.000 auf 3.007.000. Die Arbeitslosenquote nahm um 0,2 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent zu.

Vergütung für Azubis mit Tarifvertrag um 3,9 Prozent gestiegen

Auszubildende mit Tarifvertrag haben laut einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erneut von höheren Vergütungen profitiert. Im Ausbildungsjahr 2025/26 seien die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen im Schnitt um 3,9 Prozent gestiegen, teilte das WSI am Freitag mit. Mittlerweile gebe es nur noch sehr wenige Branchen, in denen Auszubildende im ersten Jahr laut Tarifvertrag weniger als 1000 Euro im Monat erhalten.

Rhein in den Niederlanden nahe deutscher Grenze mit historisch niedrigem Pegel

Wegen ausbleibenden Niederschlags hat der Wasserpegel des Rheins an der deutsch-niederländischen Grenze den niedrigsten jemals gemessenen Pegel erreicht. Am Messpunkt Lobith westlich von Emmerich in Nordrhein-Westfalen sei "noch nie" ein tieferer Wasserstand registriert worden, erklärte das niederländische Wasser- und Infrastrukturministerium am Donnerstag.

Atomstromproduktion in mehreren Ländern wegen niedriger Flusspegel unter Druck

Die Atomstromproduktion in mehreren europäischen Ländern ist wegen niedriger Pegelstände von Flüssen und deshalb fehlenden Kühlwassers stark unter Druck. In Rumänien sind zwei Reaktoren des Kraftwerks Cernavoda außer Betrieb, in Ungarn wurde die Leistung des Kernkraftwerks Paks gedrosselt. Auch in Frankreich wurden in dieser Woche Reaktoren wegen der hohen Temperaturen abgeschaltet.

Textgröße ändern: