Deutsche Tageszeitung - Bundesnetzagentur: Aus für drei Kohlekraftwerke spätestens im Mai 2023

Bundesnetzagentur: Aus für drei Kohlekraftwerke spätestens im Mai 2023


Bundesnetzagentur: Aus für drei Kohlekraftwerke spätestens im Mai 2023
Bundesnetzagentur: Aus für drei Kohlekraftwerke spätestens im Mai 2023 / Foto: ©

Der Kohleausstieg kommt einen weiteren Schritt voran: Zuschläge der Bundesnetzagentur für Kompensationszahlungen im Gegenzug für freiwillige Stilllegungen erhielten am Mittwoch unter anderem das Braunkohlekraftwerk Euskirchen in Nordrhein-Westfalen des Betreibers Pfeifer & Langen sowie das Steinkohlekraftwerk Staudinger Block 5 in Hessen, das von Uniper betrieben wird. Spätestens ab Mai 2023 dürfen diese Kohlekraftwerke keinen Kohlestrom mehr verkaufen.

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Die Auktion der Bundesnetzagentur stieß auf großes Interesse bei den Betreibern. "Aufgrund der hohen Beteiligung am Verfahren war die Runde erneut überzeichnet", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Ein dritter Zuschlag ging an das Braunkohlekraftwerk Könnern des Betreibers Pfeifer & Langen in Sachsen-Anhalt.

Insgesamt hatte die Bundesnetzagentur rund 433 Megawatt für Gebote der Kraftwerksbetreiber ausgeschrieben. Drei Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt fast 533 Megawatt erhielten einen Zuschlag - das Gebot, durch dessen Bezuschlagung das Ausschreibungsvolumen erstmalig überschritten wird, kann laut der geltenden Gesetzgebung noch einen Zuschlag erhalten. Das niedrigste Gebot, das einen Zuschlag der Bundesnetzagentur erhielt, lag bei 75.000 Euro pro Megawatt, das höchste bei 116.000 Euro.

Zu den insgesamt zu leistenden Kompensationszahlungen wollte die Bundesnetzagentur mit Verweis auf "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" auf Anfrage keine Angaben machen. Die Zahlungen werden demnach dann fällig, wenn auch das Verbot der Kohleverfeuerung greift, in dieser Auktionsrunde laut Bundesnetzagentur also am 22. Mai 2023.

Die Ausschreibungen sind Teil der Gesetzgebung zum Kohleausstieg und sollen die Betreiber dazu bewegen, Steinkohleanlagen aus eigenem Antrieb abzuschalten - vor allem solche Anlagen, deren Abschaltung die größte CO2-Einsparung bei gleichzeitig den geringsten Stilllegungskosten bedeutet.

Künftig sollen weitere Ausschreibungsrunden folgen, mit dann allerdings absinkenden Prämien: So sind etwa für 2026 noch maximal 89.000 Euro pro Megawatt (MW) Nettonennleistung vorgesehen; derzeit sind es maximal 116.000 Euro. Ab 2027 kann die Bundesbehörde dann Steinkohlekraftwerke ordnungsrechtlich stilllegen. Entschädigungen gibt es dann nicht mehr.

(A.Stefanowych--DTZ)

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