Deutsche Tageszeitung - Heil kündigt Gesetzentwurf zu Mindestlohn als erste Amtshandlung 2022 an

Heil kündigt Gesetzentwurf zu Mindestlohn als erste Amtshandlung 2022 an


Heil kündigt Gesetzentwurf zu Mindestlohn als erste Amtshandlung 2022 an
Heil kündigt Gesetzentwurf zu Mindestlohn als erste Amtshandlung 2022 an / Foto: ©

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro als erste Amtshandlung Anfang des neuen Jahres vorlegen. "Ich werde Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, um den Mindestlohn im Jahr 2022 auf zwölf Euro zu erhöhen", sagte Heil der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Samstag. Auf die Frage, ob das seine erste Tat im neuen Jahr sein werde, sagte der Minister: "Ja".

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"Wir machen uns unmittelbar an die Arbeit – und wer uns kennt, weiß, dass wir schnell sein können", fügte Heil hinzu. Von der Erhöhung würden Millionen von Menschen in Deutschland profitieren, "übrigens überwiegend Frauen".

Negative Folgen am Arbeitsmarkt befürchtet der Minister nicht. "Der Arbeitsmarkt wird insgesamt keinen Schaden nehmen. Im Gegenteil, die Volkswirtschaft wird produktiver", sagte Heil der "Rheinischen Post" weiter. "Das Thema nach der Pandemie wird sein, ob man als Arbeitgeber noch ausreichend qualifizierte Fachkräfte findet." Der höhere Mindestlohn könne da helfen. Er nutze auch der Konjunktur, "denn er stärkt die Binnennachfrage".

Auf die Frage, ob die starke Anhebung des Mindestlohns die Existenz von Mittelständlern bedrohen könne, antwortete Heil: "Mich erinnert Ihre Frage an die Untergangsszenarien, die prognostiziert wurden, als der Mindestlohn eingeführt wurde. Heute wissen wir, dass das alles nicht eingetreten ist." Der SPD-Minister versicherte, dass die Regierung einmalig eingreifen werde und die Festsetzung der Lohngrenze danach wieder der unabhängigen Mindestlohnkommission überlassen werde.

(O.Tatarinov--DTZ)

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