Deutsche Tageszeitung - Arbeitnehmer muss "unbilliger Weisung" bald wohl nicht mehr folgen

Arbeitnehmer muss "unbilliger Weisung" bald wohl nicht mehr folgen


Arbeitnehmer muss "unbilliger Weisung" bald wohl nicht mehr folgen
Arbeitnehmer muss "unbilliger Weisung" bald wohl nicht mehr folgen / Foto: ©

Arbeitnehmer müssen einer "unbilligen Weisung" ihres Arbeitgebers demnächst wohl nicht mehr Folge leisten. Mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt den Weg für eine entsprechende Änderung der Rechtsprechung freigemacht. (Az: 5 AS 7/17)

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Ein Immobilienkaufmann aus Dortmund hatte erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt, sollte danach aber für ein halbes Jahr nach Berlin versetzt werden. Weil er sich weigerte, erhielt er schließlich erneut eine Kündigung.

Mit seiner neuen Klage will der Immobilienkaufmann festgestellt wissen, dass er der Versetzung nicht nachkommen musste, weil sie "unbillig" war.

Bei dem Streit geht es letztlich um Weisungen, die die Art, die Zeit oder wie hier den Ort der Tätigkeit betreffen. Entscheidungen hierüber muss der Arbeitgeber laut Gesetz "nach billigem Ermessen" treffen. Das heißt, er muss die betrieblichen Belange mit den privaten Interessen des Arbeitnehmers abwägen und beispielsweise dessen familiäre oder gesundheitliche Belange berücksichtigen.

Im Streitfall geht der Zehnte BAG-Senat offenbar davon aus, dass die Weisung unbillig war und der Immobilienkaufmann ihr daher nicht folgen musste. Der Fünfte Senat hatte allerdings 2012 entschieden, dass ein Arbeitnehmer sich dennoch erst mit einer Gerichtsentscheidung im Rücken verweigern darf.

In seinem jetzt veröffentlichten Beschluss erklärt der Fünfte Senat, dass er daran nicht festhält. Damit ist der Weg für die vom Zehnten Senat angestrebte neue Rechtsprechung frei. Die abschließende Entscheidung steht allerdings noch aus.

Ein Freibrief für Verweigerungshaltungen wäre auch dies freilich nicht. Denn nach der BAG-Rechtsprechung zum Kündigungsschutz würden die Arbeitnehmer dann das volle Risiko tragen: Erweist sich eine Weisung vor Gericht doch als "billig", wäre auch eine wegen der Weigerung ausgesprochene Kündigung rechtmäßig.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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