Deutsche Tageszeitung - Chiphersteller Broadcom will Qualcomm f

Chiphersteller Broadcom will Qualcomm f


Chiphersteller Broadcom will Qualcomm f
Chiphersteller Broadcom will Qualcomm f / Foto: ©

Der Halbleiterkonzern Broadcom will seinen US-Konkurrenten Qualcomm kaufen. Das Angebot bel

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Es handelt sich um den Versuch einer feindlichen

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Weniger Reisen und Profit: Fluggesellschaften senken Prognosen für 2025

Angesichts von Handelskonflikten und einer schwächelnden Weltwirtschaft hat die Luftfahrtbranche ihre Prognosen für den Flugverkehr und Gewinn im laufenden Jahr abgesenkt. Der Internationale Luftfahrtverband (Iata) erklärte bei seiner jährlichen Versammlung am Montag im indischen Neu Delhi, er gehe nun für 2025 von weniger als fünf Milliarden Flugreisen aus. Zuvor hatte der Verband noch 5,22 Milliarden Flugreisen erwartet.

Verstoß gegen Kartellrecht: EU verhängt 329 Millionen Euro Strafe gegen Lieferdienste

Wegen Kartellrechtsverstößen hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 329 Millionen Euro gegen das deutsche Lieferdienst-Unternehmen Delivery Hero und dessen spanische Tochter Glovo verhängt. Delivery Hero habe seine Anteile an Glovo zwischen 2018 und 2022 dazu genutzt, vertrauliche Informationen auszutauschen, die nationalen Märkte für Essenslieferungen unter sich aufzuteilen und ein gegenseitiges Abwerben von Mitarbeitern auszuschließen, begründete die Kommission am Montag ihre Entscheidung.

Jeder achte Mensch als Kind Opfer sexueller Gewalt: Frauen stärker betroffen

In Deutschland hat nach einer repräsentativen Umfrage etwa jeder achte Mensch mindestens einmal im Kindes- und Jugendalter sexualisierte Gewalt erfahren. Besonders betroffen davon waren Frauen, von ihnen machte etwa jede Fünfte Missbrauchserfahrungen, wie die am Montag veröffentlichte Studie von Infratest dimap ergab. Täter sind demnach fast ausschließlich Männer.

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Das Bundeskartellamt hält die Preisobergrenzen für Händler, die ihre Waren auf Amazon anbieten, für "wettbewerblich bedenklich". Die Händler dürfen bestimmte, von Amazon vorgegebene Preisobergrenzen nicht überschreiten - das könnte ein Missbrauch nach den Vorschriften für große Digitalunternehmen und ein Verstoß gegen allgemeine Missbrauchsvorschriften sein, erklärte die Behörde am Montag. Amazon wies die Einschätzung des Kartellamts umgehend zurück.

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