Deutsche Tageszeitung - EU-Energieminister können sich erneut nicht auf Preisobergrenze für Gas einigen

EU-Energieminister können sich erneut nicht auf Preisobergrenze für Gas einigen


EU-Energieminister können sich erneut nicht auf Preisobergrenze für Gas einigen
EU-Energieminister können sich erneut nicht auf Preisobergrenze für Gas einigen / Foto: © AFP/Archiv

Die für Energie zuständigen Minister der EU-Staaten haben sich erneut nicht auf einen Gaspreisdeckel zur Bekämpfung der hohen Energiepreise einigen können. Es sei ein langer Tag gewesen, "mit großen Fortschritten, aber noch nicht dem finalen Durchbruch", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstag nach einem Treffen mit seinen EU-Kollegen in Brüssel.

Textgröße ändern:

Seit Monaten können sich die EU-Länder bei ihrer Suche nach Maßnahmen gegen die hohen Strom- und Gaspreise nicht auf einen von vielen Mitgliedstaaten geforderten Preisdeckel einigen. Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag vorgelegt, der unter hohen Auflagen eine Preisobergrenze im Großhandel einführen würde. Einige Länder sahen den Vorschlag beim letzten Treffen im November als zu lasch an, Deutschland zeigte sich grundsätzlich offen dafür.

In Brüssel bekräftigte Habeck die Sorge Deutschlands vor Versorgungsproblemen im Falle eines Preisdeckels. Die Sache sei "extrem heikel", weil in einen Markt eingegriffen werde, "der die Versorgung garantieren soll". Trotzdem seien "viele Fortschritte erzielt worden". Etwa darüber, "wann wir wieder zu einem Handel zurückkommen, sollte es zu einer Versorgungsnotsituation kommen".

Habeck wollte sich nicht festlegen, ob es am Montag bei dem nächsten Treffen der EU-Energieminister eine Einigung geben wird. "Ich hoffe, dass wir eine politische Situation schaffen, wo wir uns einigen können", sagte Habeck.

Mit dem Thema könnte sich nun der am Donnerstag beginnende EU-Gipfel beschäftigen. Beim vergangenen Gipfel im Oktober hatte es bereits eine Grundsatzeinigung gegeben, eine Preisobergrenze für Gas weiter zu prüfen. "Sollte der Europäische Rat einen Hinweis geben", was er bei dieser Grundsatzeinigung "gemeint hat mit exzessiven Preisen, dann würde das sicherlich die Diskussion in der Umsetzung hier erleichtern", sagte Habeck.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime

Die Erhöhung der Preise für Amazon-Prime-Abos von 2022 ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht transparent genug waren. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 205/25)

Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer

Um die hohen Dieselpreise zu senken, machen die USA Druck auf die Europäer. Ein US-Regierungsmitarbeiter sagte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Washington, es sei "im Interesse Europas, mit den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten". Medienberichten zufolge will die Regierung von Präsident Donald Trump erreichen, dass große EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich ihre Dieselreserven freigeben.

Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg

Sexueller Missbrauch soll in Frankreich künftig konsequenter geahndet werden als bisher. Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag mit der Debatte eines Gesetzentwurfs begonnen, der den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken soll - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung. Auslöser des Gesetzes war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, die im Juni von einem Mann getötet worden war, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren.

Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben

Die Strompreise in Deutschland dürften zum Jahreswechsel leicht steigen: Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber teilten am Donnerstag mit, dass die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte voraussichtlich von aktuell 2,86 Cent auf 3,54 Cent im Jahr 2027 angehoben werden. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit nur einer leichten Steigerung der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher von 1,0 Prozent - je nach Wohnort könne sich der Anstieg aber sehr unterschiedlich auf die Stromrechnung auswirken.

Textgröße ändern: