Deutsche Tageszeitung - Kartellamt baut Abteilung für Missbrauchskontrolle bei Energiepreisbremsen auf

Kartellamt baut Abteilung für Missbrauchskontrolle bei Energiepreisbremsen auf


Kartellamt baut Abteilung für Missbrauchskontrolle bei Energiepreisbremsen auf
Kartellamt baut Abteilung für Missbrauchskontrolle bei Energiepreisbremsen auf / Foto: © AFP

Das Bundeskartellamt hat mit dem Aufbau einer Abteilung begonnen, die verhindern soll, dass Energieversorger die Gas- und Strompreisbremsen zu ihrem Vorteil ausnutzen. Der Staat stelle zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie "riesige Finanzmittel" zur Verfügung - sollten einzelne Unternehmen dies ausnutzen, werde das Amt missbräuchliche Verhaltensweisen verfolgen, erklärte Behördenchef Andreas Mundt. In Verdachtsfällen werde das Kartellamt überprüfen, ob Preise ungerechtfertigt erhöht wurden.

Textgröße ändern:

Die Energiepreisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom sollen ab März greifen, rückwirkend sollen sie auch für Januar und Februar gelten. Der Staat deckelt damit den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs - und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Es gibt Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten.

Für das Kartellamt ist die Missbrauchskontrolle "ein ganz neues Aufgabenfeld", erklärte Mundt am Dienstag. Es gehe nicht um den Schutz des Wettbewerbs, sondern es gehe vor allem um den Schutz der Steuerzahlerinnen und -zahler und darum, dass Unternehmen nicht ohne eigene Kostensteigerung ihre Preise erhöhen und so staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen.

Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden, erläuterte Mundt. Unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssten erstattet werden.

Der Behördenpräsident berichtete, in den vergangenen Wochen hätten bereits viele Bürgerinnen und Bürger dem Kartellamt ihre Benachrichtigungen über Preiserhöhungen für Gas, Strom und Fernwärme zur Prüfung geschickt. Das Kartellamt sei aber nicht die zuständige Stelle für Widersprüche gegen Preiserhöhungen und auch nicht für eine Genehmigung einer Preiserhöhung, stellte Mundt klar. Das sei auch in den Regelungen der Energiepreisbremsen nicht vorgesehen.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime

Die Erhöhung der Preise für Amazon-Prime-Abos von 2022 ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht transparent genug waren. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 205/25)

Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer

Um die hohen Dieselpreise zu senken, machen die USA Druck auf die Europäer. Ein US-Regierungsmitarbeiter sagte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Washington, es sei "im Interesse Europas, mit den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten". Medienberichten zufolge will die Regierung von Präsident Donald Trump erreichen, dass große EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich ihre Dieselreserven freigeben.

Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg

Sexueller Missbrauch soll in Frankreich künftig konsequenter geahndet werden als bisher. Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag mit der Debatte eines Gesetzentwurfs begonnen, der den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken soll - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung. Auslöser des Gesetzes war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, die im Juni von einem Mann getötet worden war, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren.

Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben

Die Strompreise in Deutschland dürften zum Jahreswechsel leicht steigen: Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber teilten am Donnerstag mit, dass die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte voraussichtlich von aktuell 2,86 Cent auf 3,54 Cent im Jahr 2027 angehoben werden. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit nur einer leichten Steigerung der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher von 1,0 Prozent - je nach Wohnort könne sich der Anstieg aber sehr unterschiedlich auf die Stromrechnung auswirken.

Textgröße ändern: