Deutsche Tageszeitung - IW: Nur 2,2 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Deutschland zahlen Indexmiete

IW: Nur 2,2 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Deutschland zahlen Indexmiete


IW: Nur 2,2 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Deutschland zahlen Indexmiete
IW: Nur 2,2 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Deutschland zahlen Indexmiete / Foto: © AFP/Archiv

Die an die Inflation gekoppelte Indexmiete ist einer Studie zufolge nur ein "Nischenprodukt" auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Nur 2,2 Prozent der Mieterinnen und Mieter hierzulande haben eine Indexmiete nach Paragraf 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbart, teilte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am Dienstag mit. Das zeigten eigene Berechnungen; Basis ist eine Befragung von rund 5300 Mieterinnen und Mietern im Herbst 2022.

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Bei Indexmietverträgen ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt, im Gegenzug verzichten Vermieter auf alle sonstigen Anpassungen. Wegen der hohen Inflation sind die Verträge in die Kritik geraten. Der Deutsche Mieterbund forderte kürzlich ein Verbot bei Neuabschlüssen. Er gab an, dass in den sechs größten deutschen Städten bei jeder dritten Neuvermietung ein Indexmietvertrag abgeschlossen werde.

Das IW erklärte, die große Mehrheit von über 92 Prozent der Mieterinnen und Mieter habe einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten. Im Neubau - bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden - spielten Indexmieten zwar eine etwas größere Rolle, seien aber noch immer deutlich in der Minderheit: Hier haben laut IW sieben Prozent der Mieter einen solchen Vertrag unterzeichnet. Weitere rund elf Prozent hätten einen Staffelmietvertrag. Die Staffelmiete erhöht sich zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag.

IW-Immobilienexperte Ralph Henger rechnet nicht damit, dass Indexmieten marktbeherrschend werden. "Zu groß sind die Risiken und die möglichen Nachteile gegenüber einem Standardmietvertrag, für Mieter wie auch für Vermieter", sagte er. Wenn Vermieter beispielsweise energetisch modernisieren, dürfen sie die Miete nicht über eine Modernisierungsumlage anheben. Sie sollten deshalb darauf achten, Indexmieten nur für Neubauten oder frisch modernisierten Wohnungen anzubieten - oder die Indexmiete zeitlich zu befristen. Das sei heute schon zulässig.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Forderungen nach gesetzlichen Änderungen bei Indexmietverträgen jüngst zurückgewiesen. Gerade in Ballungsgebieten seien die allgemeinen Lebenshaltungskosten über viele Jahre deutlich langsamer gestiegen als die ortsüblichen Vergleichsmieten, sagte er kürzlich den Funke-Zeitungen. Die Situation für Mieter mit Indexmietverträgen sei deshalb häufig besser gewesen als für Mieter mit normalen Mietverträgen.

(U.Beriyev--DTZ)

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