Deutsche Tageszeitung - EY-Studie: Weniger als die Hälfte meldet Diskriminierung oder Mobbing im Job

EY-Studie: Weniger als die Hälfte meldet Diskriminierung oder Mobbing im Job


EY-Studie: Weniger als die Hälfte meldet Diskriminierung oder Mobbing im Job
EY-Studie: Weniger als die Hälfte meldet Diskriminierung oder Mobbing im Job / Foto: © AFP

Rund ein Drittel der nicht leitenden Angestellten hat am Arbeitsplatz schon einmal Diskriminierung oder Mobbing erlebt - allerdings hat weniger als die Hälfte der Betroffenen solche Vorgänge auch gemeldet. Das ist das Ergebnis einer am Freitag veröffentlichten Studie der Unternehmensberatung EY. Erkennbare Unterschiede gibt es demnach zwischen den Geschlechtern.

Textgröße ändern:

Die Studie stützt sich auf die Befragung von 1800 Beschäftigten in neun europäischen Ländern, davon 200 in Deutschland. Dabei gaben 33 Prozent der befragten nicht leitenden Angestellten an, schon einmal Diskriminierung erlebt zu haben, 30 Prozent wurden laut eigener Aussage bereits Opfer von Mobbing. Dabei erlebten Männer sowohl seltener Diskriminierung (31 Prozent gegen 36 Prozent) als auch seltener Mobbing (29 Prozent gegen 34 Prozent) als Frauen.

Gemeldet hat derlei Vorfälle nur knapp jede und jeder zweite Beschäftigte (49 Prozent). Männer vertrauten sich wiederum häufiger Vorgesetzten oder entsprechenden Stellen im Unternehmen an als Frauen.

Wie die Studie weiter ergab, klafft die Wahrnehmung zwischen leitenden und nicht leitenden Angestellten zudem auseinander. Während 63 Prozent der Führungskräfte von einer Kultur des Vertrauens und der Transparenz in ihrem Unternehmen sprachen, waren nur 44 Prozent der nicht leitenden Angestellten dieser Meinung. Deutliche Unterschiede gab es auch bei der Beurteilung der Geschlechtervielfalt und der Sorge um das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen.

Außerdem gaben 49 Prozent der Führungskräfte an, dass sie Beschäftigte einzig und allein aufgrund ihrer Qualifikation einstellen. Sogenannte Blind-Lebensläufe, in denen auf persönliche Daten wie Namen, Geschlecht oder Alter verzichtet wird, nutzen allerdings nur rund 28 Prozent, wie die EY-Umfrage weiter ergab. Hier gebe es insgesamt noch Nachholbedarf.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie

Rund 175.000 Beschäftigte in der Automobilindustrie haben nach Angaben der Gewerkschaft IG Metall am Montag an bundesweiten Aktionen gegen Stellenabbau und Werksschließungen demonstriert. Sie beteiligten sich an insgesamt rund 280 Aktionen, wie die Gewerkschaft am Montag mitteilte. IG-Metall-Chefin Christiane Benner erklärte: "Beschäftigte sind nicht länger bereit, für eine Krise zu zahlen, die sie nicht verschuldet haben."

"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung

Analog zum Tankrabatt der Bundesregierung fordern Schienenverkehrsunternehmen einen "Trassenrabatt". Mit den 800 Millionen Euro, die der Tankrabatt pro Monat koste, könne die Finanzlücke beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für zwei Jahre geschlossen werden, rechnete der Bundesverband Schienennahverkehr am Montag vor. "Vom SPNV profitieren dabei aber 2,75 Milliarden Fahrgäste pro Jahr."

IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen

Die IG Metall hat an ihrem Automobil-Aktionstag neben Forderungen an die Unternehmen auch die Politik in die Pflicht genommen. Die Gewerkschaft kritisierte am Montag "mangelhafte industriepolitische Rahmenbedingungen" für die Autohersteller auf deutscher und europäischer Ebene. IG-Metall-Chefin Christiane Benner forderte bei einem Auftritt am Stammwerk von Volkswagen in Wolfsburg einen besseren Schutz vor unfairem Wettbewerb aus China und eine wirksamere Subventionspolitik der EU.

OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Onlineportals "Nius" fortsetzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach einer Mitteilung vom Montag. Nius habe "Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG". (OVG 1 S 63/26)

Textgröße ändern: