Deutsche Tageszeitung - Rechtsstreit: Beschäftigte und Kunden von Ryanair wehren sich

Rechtsstreit: Beschäftigte und Kunden von Ryanair wehren sich


Rechtsstreit: Beschäftigte und Kunden von Ryanair wehren sich
Rechtsstreit: Beschäftigte und Kunden von Ryanair wehren sich / Foto: ©

Beschäftigte und Kunden von Ryanair wehren sich gegen die Praktiken des irischen Billigfliegers. In den Niederlanden verbot ein Gericht in Herzogenbusch der Airline am Donnerstag, Piloten an einen Standort in einem anderen Land zu verlegen. Die angekündigte Schließung des Standorts Eindhoven kritisierte das Gericht als "Machtmissbrauch". In Italien untersagte die Wettbewerbsbehörde Ryanair, für Kabinengepäckstücke eine Gebühr zu kassieren.

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Ryanair hatte Anfang Oktober angekündigt, den Standort Eindhoven Anfang November zu schließen - wie auch in Deutschland den Standort Bremen. Insgesamt will das Unternehmen am 5. November fünf Standorte in Europa aufgeben. Zur Begründung führte die Airline die Streiks von Piloten und Flugbegleitern und die deshalb gesunkenen Gewinne an. Das Gericht in Herzogenbusch erklärte, diese Entscheidung scheine eine "Strafe" für die Streiks zu sein.

Ryanair kündigte damals an, Beschäftigte könnten an andere Standorte verlegt werden. Dagegen klagten 16 in Eindhoven stationierte Piloten. Das Gericht erklärte, Ryanair habe nicht das Recht, sie ins Ausland zu verlegen. Sollte das Unternehmen dies doch tun, droht eine Strafe von 250.000 Euro pro Beschäftigtem. Die Airline muss die Piloten vorerst weiter bezahlen.

Das Unternehmen hatte zunächst erklärt, es werde gegen das Urteil Berufung einlegen, teilte am Donnerstag aber dann mit, es begrüße die Entscheidung: Sie erlaube die Schließung des Standortes wie geplant. Alle dort stationierten Beschäftigten könnten an andere Standorte wechseln, "was ihre Betriebszugehörigkeit und ihre Bezahlung sichert". Das Unternehmen respektiere es aber, wenn jemand eine Abfindung bevorzuge.

In Italien beschwerten sich Kunden von Ryanair gegen die Kabinengepäckgebühr, die seit Donnerstag gilt. Ryanair und der ungarische Billigflieger Wizz Air transportieren kostenlos nur noch ein kleines Handgepäckstück, das unter den Sitz passt. Die italienische Wettbewerbsbehörde untersagte dies am Mittwoch. Mehr für einen "wichtigen Teil des Beförderungsvertrags" zu verlangen, sei hinsichtlich der tatsächlichen Ticketkosten "irreführend" und erschwere den Preisvergleich.

Ryanair kündigte am Donnerstag "sofortige Berufung" an und will an der Praxis festhalten. Die Airline hatte die Gebühr im August angekündigt. Sie beträgt sechs Euro bei der Buchung und acht Euro am Flughafen. Für acht beziehungsweise zehn Euro hat Ryanair eine neue Gepäckklasse eingeführt - für diesen Preis können Kunden ein Gepäckstück bis zehn Kilogramm aufgeben.

Die Airline hatte erklärt, sie wolle damit Verspätungen vermeiden, weil die vielen Kabinengepäckkoffer nicht in die Gepäckablage im Flugzeug passen und Ryanair einen Teil stets im Frachtraum unterbringen muss. Eine Ryanair-Sprecherin sagte am Donnerstag, eine Wettbewerbsbehörde sei nicht befugt, gegen eine Entscheidung für mehr Sicherheit und Pünktlichkeit vorzugehen. Die Preispolitik von Ryanair sei "transparent und kundenfreundlich".  (L.Møller--DTZ)

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