Deutsche Tageszeitung - Regierung beschließt stärkeren Ökostrom-Ausbau ab 2019

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Regierung beschließt stärkeren Ökostrom-Ausbau ab 2019


Regierung beschließt stärkeren Ökostrom-Ausbau ab 2019
Regierung beschließt stärkeren Ökostrom-Ausbau ab 2019 / Foto: ©

Zur Erreichung des Klimaschutzziels hat die Regierung einen stärkeren Ökostrom-Ausbau ab 2019 beschlossen. Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag mitteilte, einigte sich das Kabinett am Montag im Umlaufverfahren auf den Entwurf des Energiesammelgesetzes. Um die Akzeptanz von Windkraftanlagen an Land zu steigern, werde zudem die "bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt": das nächtliche Dauerblinken der Anlagen werde beendet, sie sollen künftig nur leuchten, wenn ein Flugzeug naht.

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Dem Gesetzentwurf zufolge sollen in den drei Jahren von 2019 bis 2021 zusätzliche Windkraft- und Solaranlagen mit einer Kapazität von jeweils vier Gigawatt gebaut werden dürfen. Zudem sollen "innovative Konzepte" erprobt werden, etwa bei der Preisgestaltung und den Ausschreibungsverfahren.

"Wir stellen die zentralen Weichen für eine sicherere und bezahlbarere Energiewende: Mit den Sonderausschreibungen kommen wir beim Ausbau der Erneuerbaren Energien noch schneller voran", erklärte Altmaier in Berlin.

Die zusätzlichen Ausschreibungen sind bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Die Sonderausschreibungen sollen demnach helfen, mit acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 weniger zum Klimaschutzziel 2020 beizutragen. Die Koalitionsfraktionen hatten sich erst vergangene Woche darauf geeinigt.

Derzeit - 2018 und 2019 - werden jährlich 2,8 Gigawatt Windstrom ausgeschrieben, 2020 und 2021 sind es 2,9 Gigawatt. Beim Sonnenstrom sind es durchgängig 0,6 Gigawatt. Die jeweils vier Gigawatt für Wind und Sonne kommen obendrauf: 2019 je ein Gigawatt für Wind und Sonne, 2020 jeweils 1,4 Gigawatt und 2021 je 1,6 Gigawatt.

Altmaier kündigte wegen gesunkener Preise eine Reduzierung der Fördermittel für große Solaranlagen ab einer Kapazität von 40 Kilowattstunden an. Auch dies sieht der Gesetzentwurf vor. Privathaushalte seien nicht betroffen.

(W.Uljanov--DTZ)

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