Deutsche Tageszeitung - Insolventer FTI-Konzern muss auch Reisen der kommenden vier Wochen absagen

Insolventer FTI-Konzern muss auch Reisen der kommenden vier Wochen absagen


Insolventer FTI-Konzern muss auch Reisen der kommenden vier Wochen absagen
Insolventer FTI-Konzern muss auch Reisen der kommenden vier Wochen absagen / Foto: © AFP/Archiv

Der insolvente Reisekonzern FTI muss auch gebuchte Reisen mit einem Abreisetermin innerhalb der kommenden vier Wochen absagen. Seit Anfang der Woche werde geprüft, wie bereits gebuchte Reisen doch noch stattfinden könnten, teilte Insolvenzverwalter Axel Bierbach am Freitag mit. "Eine Lösung erscheint möglich, aber nicht in den nächsten Tagen." Daher müssten alle Reisen mit Abreisetermin bis einschließlich 05. Juli abgesagt werden.

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Die FTI Touristik GmbH hatte am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Das Gericht entsprach dem Antrag noch am selben Tag und setzte den Sanierungsexperten Bierbach als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Mittlerweile reichte auch die FTI-Tochter Bigxtra Touristik Insolvenz ein.

Die Verantwortlichen hatten die Priorität zunächst auf die rund 60.000 Menschen gelegt, die gerade in den Zielgebieten unterwegs sind. Sie sollten "ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können". Abgesagt wurden zunächst Reisen bis einschließlich Montag, den 10. Juni, nun können auch alle bis zum 5. Juli geplanten Antritte nicht erfolgen.

Für die Zeit danach suchen FTI und der vorläufige Insolvenzverwalter gemeinsam mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) "mit Hochdruck nach einer Lösung". So liefen intensive Verhandlungen mit Wettbewerbern, ob diese die Reisen übernehmen können.

Für Kundinnen und Kunden bereits angetretener Pauschalreisen springt der DRSF ein. Außerdem sind alle Kundenzahlungen der über FTI gebuchten Pauschalreisen vom Reisesicherungsfonds abgesichert, wenn die Leistungen nicht erbracht werden. Wer nur Einzelleistungen wie eine Hotelübernachtung oder einen Mietwagen gebucht hat, fällt allerdings nicht unter diese Absicherung.

(W.Budayev--DTZ)

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