Deutsche Tageszeitung - BGH: Vermieter darf Kaution länger als sechs Monate gegen Schäden aufrechnen

BGH: Vermieter darf Kaution länger als sechs Monate gegen Schäden aufrechnen


BGH: Vermieter darf Kaution länger als sechs Monate gegen Schäden aufrechnen
BGH: Vermieter darf Kaution länger als sechs Monate gegen Schäden aufrechnen / Foto: © AFP/Archiv

Die Kaution wird nach dem Auszug aus einer Mietwohnung häufig zum Streitpunkt: In einem Fall aus Bayern hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten des Vermieters entschieden. Er darf demnach Schäden an der Wohnung noch für eine längere Zeit nach dem Auszug der Mieterin mit der Kaution verrechnen. (Az. VIII ZR 184/23)

Textgröße ändern:

Die Mieterin war Anfang November 2019 ausgezogen. Der Vermieter stellte nach ihrem Auszug Schäden an der Wohnung, unter anderem am Parkett, fest. Diese bezifferte er auf etwa 1175 Euro. Er zahlte darum die Kaution von knapp 780 Euro nicht zurück, sondern behielt das Geld. Die Abrechnung schickte er am 20. Mai 2020, also mehr als ein halbes Jahr nach dem Auszug.

Die Mieterin zog vor Gericht und berief sich darauf, dass Schadenersatzansprüche im Mietrecht normalerweise sehr schnell verjähren, nämlich schon nach sechs Monaten. Vom Landgericht Nürberg-Fürth bekam sie recht. Der Vermieter hätte demnach schon vor Ablauf der Frist Bescheid geben müssen, dass er das Geld einbehalten wolle, statt Reparaturen an der Wohnung einzufordern.

Zur Überprüfung des Nürnberger Urteils wandte sich der Vermieter an den BGH. Dieser erklärte nun, dass der Vermieter auch später noch mitteilen könne, dass er statt Reparaturen Geld verlange. Die von Mietern gestellte Kaution solle Ansprüche der Vermieter sichern, so der BGH.

Wer im konkreten Fall noch Geld von wem bekommt, ist damit aber noch nicht entschieden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück an das Landgericht. Dieses soll nun herausfinden, ob die von dem Vermieter behaupteten Schadenersatzansprüche überhaupt bestehen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte nach dem Urteil, der BGH habe "gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt".

Der Deutsche Mieterbund zeigte sich dagegen enttäuscht. Es sei "keine gute Entscheidung für Mieterinnen und Mieter, denn dieses Urteil verkennt ihr Interesse an schneller Rechtssicherheit über ihr Mietkautionsguthaben", erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Sie könnten nicht mehr darauf vertrauen, nach mehr als einem halben Jahr nicht mehr mit Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Beschädigungen konfrontiert zu werden.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen

Der französische Premierminister Sébastien Lecornu plant im kommenden Jahr Einsparungen in Höhe von 54 Milliarden Euro. Dabei solle die Steuerlast gleich bleiben, sagte Lecornu in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der Zeitung "Le Figaro". Für 2027 strebe er ein Defizit von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts an, sagte Lecornu - ein Ziel, das Finanz- und Wirtschaftsminister Roland Lescure vor wenigen Tagen noch als unrealistisch bezeichnet hatte.

Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett

Das Bundeskabinett wird den Aktionsplan zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch in der kommenden Woche auf den Weg bringen. In der nächsten Sitzung am Mittwoch komme der Plan auf die Kabinettsliste, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag in Berlin. "Damit unser Sozialstaat für die da ist, die ihn wirklich brauchen. und nicht für diejenigen, die ihn ausnutzen." Der Plan von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), der sich vor allem gegen Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger richtet, stieß bei Verbänden auf ein gemischtes Echo.

Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die geplanten Sozialreformen verteidigt und dabei insbesondere junge Menschen in den Blick genommen. "Wir holen jetzt nach, was wir längst hätten machen müssen", sagte Merz am Donnerstag in Berlin. "Und die Sozialdemokraten gehen mit uns diesen Weg."

Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab

Angesichts eines drohenden Streiks hat der US-Chiphersteller Micron Technology seinen Beschäftigten in Taiwan eine Bonuszahlung von 68 Monatsgehältern angeboten - der Belegschaft ist das aber nicht genug. Hunderte Beschäftigte folgten am Donnerstag einem Aufruf der Gewerkschaften und versammelten sich zu einer Protestkundgebung am Micron-Werk in Taoyuan.

Textgröße ändern: