Deutsche Tageszeitung - Finanztip: Hausbesitzer verschenken tausende Euros bei energetischer Sanierung

Finanztip: Hausbesitzer verschenken tausende Euros bei energetischer Sanierung


Finanztip: Hausbesitzer verschenken tausende Euros bei energetischer Sanierung
Finanztip: Hausbesitzer verschenken tausende Euros bei energetischer Sanierung / Foto: © AFP

Rund zwei Drittel der Hausbesitzer in Deutschland, die Fördermittel zur energetischen Sanierung beantragen, verschenken Verbraucherberatern zufolge jährlich tausende Euros an Zuschüssen. In nur 36 Prozent der Sanierungsfälle werde ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, für den es einen satten Bonus bei der Finanzierung gibt, erklärte das Portal "Finanztip" am Donnerstag.

Textgröße ändern:

Staatliche Förderung gibt es zum Beispiel für die Fassadendämmung oder den Fenstertausch. Allein 2023 wurden laut "Finanztip" 300.000 Anträge auf Fördergelder gestellt. Demnach holte sich jedoch nur rund jeder oder jede Dritte dabei vorab Hilfe von einer Energieberaterin oder einem Energieberater und ließ einen iSFP erstellen. Ein iSFP ist ein auf die jeweils nötigen Sanierungsmaßnahmen zugeschnittene Strategie.

"Nur, wer sich mit Hilfe eines Energieberaters einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und diesen zusammen mit der Antragsstellung auf Fördergelder einreicht, erhält auch den höchstmöglichen Förderungssatz", erklärte "Finanztip". Mit einem Sanierungsfahrplan dürfen demnach pro Jahr und Wohneinheit bis zu 60.000 Euro an Kosten geltend gemacht werden, die Eigentümer und Eigentümerinnen erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent.

Ohne iSFP sind es nur 15 Prozent von maximal 30.000 Euro Sanierungskosten. Wohnungseigentümer verschenken also bis zu 7500 Euro zusätzliche Förderung pro Jahr. "Entweder fehlt den Sanierungswilligen das Wissen oder sie sind unsicher bei der Wahl des Energieberaters und verzichten im Zweifel darauf", sagte Sandra Duy, Expertin für energetisches Sanieren bei "Finanztip", der Nachrichtenagentur AFP.

Der Bonus durch den iSFP komme besonders dann zum Tragen, wenn die Kosten der Arbeiten über 30.000 Euro liegen. "Je nach Zustand des Hauses können diese bereits durch den kompletten Austausch der alten Fenster, oder die Fassadendämmung über den Betrag steigen", sagte Duy.

Die Kosten für eine Energieberatung inklusive der Erstellung des individuellen Fahrplans liegen für die Inhaber der Immobilie bei rund 400 bis 800 Euro. 80 Prozent dieser Kosten übernimmt der Staat, maximal aber 1300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1700 bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen.

Verbraucher sollten darauf achten, einen Energieberater oder eine -beraterin aus der Expertenliste der Deutschen Energieagentur (Dena) auszuwählen, "denn sonst werden die Fördergelder nicht bewilligt", erklärte Duy. Die Dena stelle einige für Verbraucher und Verbraucherinnen wichtige Anforderungen an die Berater, wie entsprechende Studien- und Ausbildungsabschlüsse, Weiterbildungen und eine Berufshaftpflichtversicherung. Das ist wichtig, weil der Begriff des "Energieberaters" nicht geschützt ist.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung

An den Zapfsäulen erklimmen die Preise für Autofahrerinnen und Autofahrer weiter Rekordhöhen: Auch der Preis für einen Liter Diesel erreichte einen neuen Höchstwert. Die Politik diskutierte weiter über Entlastungen - Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach sich ebenfalls für eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Sprit aus. Die Spediteure erklärten, dies wäre für sie "ohne Nutzen".

Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor

Kinder unter 13 Jahren sollen keine Social-Media-Plattformen mehr nutzen dürfen, für ältere Jugendliche soll sich die Funktionsweise grundlegend ändern: Die EU-Kommission hat am Donnerstag vorgeschlagen, dass es für alle unter 18-Jährigen kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben soll. Sie will die Plattformen damit sicherer machen. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter

Wie weit der Datenschutz im Privatbereich geht, will der Bundesgerichtshof (BGH) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen. In zwei skurril klingenden Fällen legte er den europäischen Richterinnen und Richtern am Donnerstag in Karlsruhe Fragen vor. Einmal ging es um den Streit zweier Freundinnen, das andere Mal um die Überwachung der eigenen Mutter in der Wohnküche. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)

Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen

Neben einem Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren will die EU-Kommission die Funktionsweise der Plattformen für alle Minderjährigen grundlegend ändern. Für Jugendliche unter 18 Jahren solle es kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben, schlug die Kommission am Donnerstag vor. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Textgröße ändern: