Deutsche Tageszeitung - Erdwärme-Anlagen künftig "im überragenden öffentlichen Interesse"

Erdwärme-Anlagen künftig "im überragenden öffentlichen Interesse"


Erdwärme-Anlagen künftig "im überragenden öffentlichen Interesse"
Erdwärme-Anlagen künftig "im überragenden öffentlichen Interesse" / Foto: © AFP

Die Bundesregierung will den Einsatz von Geothermie-Anlagen mit Groß-Wärmepumpen und Langzeit-Wärmespeichern beschleunigen. Der Bau entsprechender Anlagen zur Nutzung der Erdwärme liege künftig "im überragenden öffentlichen Interesse", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch. Diese Einstufung gilt bereits etwa für Wasserstoffprojekte und Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie. Die Genehmigungsverfahren sollen dadurch deutlich beschleunigt werden.

Textgröße ändern:

"Das Potenzial der Geothermie, also der direkten Erdwärme aus tieferen Gesteinsschichten, wurde jahrzehntelang in Deutschland vernachlässigt", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Jetzt holen wir die Geothermie endlich aus ihrem Schattendasein." Die Bundesregierung verspricht sich viel von der Technologie: Rund ein Viertel der nötigen Wärme in Deutschland könne so erzeugt werden. Erdwärme soll in Kombination mit großen Wärmepumpen vor allem zur Speisung von Fernwärmenetzen zum Einsatz kommen.

Die vom Kabinett beschlossenen Neuregelungen geben den Behörden zudem die Möglichkeit, bei Entscheidungen über Geothermie-Anlagen etwa den Naturschutz oder das Bergrecht schwächer zu gewichten. Bei oberflächennaher Geothermie soll das Bergrecht keine Anwendung mehr finden, bei Genehmigungsverfahren im Bergrecht werden Höchstfristen eingeführt. Die zuständigen Behörden sollen dann binnen eines Jahres entscheiden müssen und Einsprüche keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

"Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte wird ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet", erklärte das Wirtschaftsministerium. Sie müssten dann lediglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die neuen Regeln sollen nach Möglichkeit im kommenden Januar in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen demnach "weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals". (Az. 7 A 6.25)

Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter

Die Forderungen nach einer langsameren Entwicklung von Künstlicher Intelligenz sind in den USA und in Europa lauter geworden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch an, sie werde die führenden KI-Firmen zu Beratungen darüber einladen, "einen Gang zurückzuschalten". KI-Größen wie OpenAI und Anthropic hatten sich für ein Drosseln der Entwicklung ausgesprochen, US-Präsident Donald Trump und Meta-Chef Mark Zuckerberg lehnen dies hingegen ab.

Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung

Eine gefühlte deutsche Identität begründet laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ausländer ohne Aufenthaltsrecht hätten auch dann keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie sich selbst als Deutsche verstünden, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren.

Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor

Onlineplattformen wie Instagram, Snapchat und Tiktok könnten in der EU für Kinder unter 13 Jahren verboten werden. "Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren, kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren", forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Straßburg. Am Donnerstag will sie einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen, der dann in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der EU-Länder geht.

Textgröße ändern: