Deutsche Tageszeitung - Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer

Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer


Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer
Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer / Foto: © AFP/Archiv

Einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zufolge wird Arbeitgebern der Lohn nicht erstattet, den sie einem Arbeitnehmer in Corona-Quarantäne weitergezahlt haben. Da die klagende Firma Revision gegen das Urteil einlegte, soll sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage befassen, wie das Düsseldorfer Gericht am Mittwoch mitteilte. Allein in Düsseldorf seien seit August noch rund 300 weitere solcher Klagen eingegangen.

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In dem konkreten Fall forderte der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde, dem Landschaftsverband Rheinland, eine Entschädigung für das weiter gezahlte Arbeitsentgelt. Der Arbeitnehmer hatte sich im November 2022 mit Corona infiziert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts steht dem Arbeitgeber aber keine Entschädigung zu.

Müsse ein Arbeitnehmer in Quarantäne und könne nicht von zu Hause aus arbeiten, sei er arbeitsunfähig, erklärte das Gericht. Denn es sei ihm nicht möglich, zur Arbeit zu kommen. Ob er Symptome habe, sei dabei unwichtig.

(V.Sørensen--DTZ)

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