Deutsche Tageszeitung - EuGH-Anwältin: Gerichte müssen Standorte von Luftmessstationen prüfen

EuGH-Anwältin: Gerichte müssen Standorte von Luftmessstationen prüfen


EuGH-Anwältin: Gerichte müssen Standorte von Luftmessstationen prüfen
EuGH-Anwältin: Gerichte müssen Standorte von Luftmessstationen prüfen / Foto: ©

Die Standortwahl für Messstationen zur Luftqualität muss nach Ansicht einer Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch Gerichte überprüft werden können. Das Unionsrecht verlange eine richterliche Kontrolle, erklärte EuGH-Expertin Juliane Kokott am Donnerstag in ihrem Schlussantrag in einem Verfahren über einen Rechtsstreit in Brüssel. Mehrere Einwohner und eine Umweltorganisation streiten dort mit den Behörden darüber, ob für die Stadt ein ausreichender Luftqualitätsplan erstellt wurde. (Az. C-723/17)

Textgröße ändern:

Ein Brüsseler Gericht rief deshalb den EuGH zur Auslegung des Unionsrechts an. Es will wissen, inwieweit die Gerichte die Standortwahl für Messtationen kontrollieren können. Zudem bat es um eine Einschätzung zu der Frage, ob aus den Ergebnissen verschiedener Stationen ein Mittelwert gebildet werden dürfe, um die Einhaltung der Grenzwerte zu beurteilen.

Generalanwältin Kokott verwies in ihren Schlussanträgen darauf, dass Messstationen insbesondere in Bereichen aufzustellen seien, in denen die höchsten Konzentrationen von Schwefeldioxid und anderen Stoffen aufträten. Den zuständigen Stellen komme bei der Standortwahl zwar ein Ermessen zu. Doch Gerichte müssten auf den Antrag von Betroffenen prüfen, ob die Wahl den unionsrechtlichen Vorgaben entspreche. Aus einer Entscheidung des Gerichts könne sich dann die Verpflichtung ergeben, an bestimmten Orten Messtationen einzurichten.

Kokott sprach sich zudem dafür aus, dass die Einhaltung der Grenzwerte ohne die Bildung eines Mittelwerts aller Stationen beurteilt werden müsse. Denn geeignete Maßnahmen müssten dort getroffen werden, wo die Werte überschritten würden. Ob eine Überschreitung im Durchschnitt einen ganzen Ballungsraum betreffe, sei dafür nur von begrenzter Bedeutung. Treffend werde dies zum Ausdruck gebracht durch den Witz über den Statistiker, der in einem See ertrinke, obwohl dieser im Durchschnitt nur wenige Zentimeter tief sei.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fühlt sich durch den Schlussantrag auch in ihrem Vorgehen in Deutschland bestärkt. Er sei zuversichtlich, dass der EuGH in seinem Urteil der Argumentation der Generalanwältin folgen werde, sagte DUH-Chef Jürgen Resch der "Rheinischen Post". Die Umwelthilfe werde in allen 35 von ihr in den Fokus genommenen Städten die Einhaltung der sauberen Luft durchsetzen. "Wir hoffen nun auf ein schnelles Einlenken der für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden", sagte Resch.

Der Europäische Gerichtshof ist in seinen Entscheidungen nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen. Eine Entscheidung des EuGH wird in einigen Wochen erwartet.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Gesetzesvorhaben: Neuer Gebäudetyp E soll Bauen vereinfachen

Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesreform das Bauen deutlich vereinfachen, Innovation fördern und so die Baukonjunktur wieder ankurbeln. Mit dem geplanten sogenannten Gebäudetyp E sollen Bauunternehmen einfacher von technischen Normen abweichen können, wie es am Freitag aus dem Bundesjustizministerium hieß. Eine entsprechende Gesetzesänderung im Bürgerlichen Gesetzbuch in Absprache mit dem Bundesbauministerium soll bald vorgelegt werden.

Automobilzulieferer ZF will bis 2028 bis zu 14.000 Stellen in Deutschland abbauen

Deutschlands zweitgrößter Automobilzulieferer, das Friedrichshafener Unternehmen ZF, will in den kommenden Jahren tausende Stellen streichen. "Die deutschen Standorte sollen perspektivisch effizienter aufgestellt und zu mehreren Standortverbünden zusammengeführt werden", erklärte ZF am Freitag. Bis Ende 2028 soll sich die Zahl der derzeit rund 54.000 Beschäftigten in Deutschland um 11.000 bis 14.000 reduzieren.

Weiter stark steigende Preise: Russische Zentalbank hebt Leitzinsen

Die russische Zentralbank hat im Kampf gegen die weiter stark steigenden Preise im Land ihre Leitzinsen erneut erhöht. Der zentrale Zinssatz steigt von 16 auf 18 Prozent, wie die Moskauer Notenbank am Freitag mitteilte. "Die Inflation hat sich beschleunigt und liegt deutlich über der April-Prognose", erklärte sie dazu. Es ist bereits die sechste Zinsanhebung in gut einem Jahr.

Automobilzulieferer ZF will bis zu 14.000 Stellen in Deutschland abbauen

Der Automobilzulieferer ZF in Friedrichshafen will tausende Stellen streichen. "Die deutschen Standorte sollen perspektivisch effizienter aufgestellt und zu mehreren Standortverbünden zusammengeführt werden", erklärte das Unternehmen am Freitag. Bis Ende 2028 soll sich die Zahl der derzeit rund 54.000 Beschäftigten in Deutschland um 11.000 bis 14.000 reduzieren.

Textgröße ändern: