Deutsche Tageszeitung - Heil kündigt Gesetz gegen Ausbeutung von Paketboten an

Heil kündigt Gesetz gegen Ausbeutung von Paketboten an


Heil kündigt Gesetz gegen Ausbeutung von Paketboten an
Heil kündigt Gesetz gegen Ausbeutung von Paketboten an / Foto: ©

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat ein Gesetz gegen Dumpinglöhne für Paketboten angekündigt. Er will die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausweiten, wie er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Samstag sagte. Die großen Zustelldienste müssten dann bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht einstehen und die Beiträge zahlen. "Meine Lösung kann schon zum Jahresende 2019 greifen", sagte Heil.

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Der CDU-Arbeitnehmerflügel hatte erst vor wenigen Tagen angekündigt, für die Nachunternehmerhaftung in der Branche einzutreten. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte den Plan am Samstag und erklärte, entschlossenes Handeln tue "dringend Not". Die Branche stehe hinsichtlich der Arbeitsbedingungen vielfach am Abgrund. Verdi fordere die Nachunternehmerhaftung schon seit längerem vom Gesetzgeber.

Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist nach Angaben der Gewerkschaft zweigeteilt. Nur zwei der fünf großen Paketdienste in Deutschland arbeiten überwiegend mit eigenen, fest angestellten Zustellerinnen und Zustellern. Dies sind Verdi zufolge die Paketdienste von DHL und UPS. Ihre Mitarbeiter haben sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und werden nach Tarif bezahlt.

Ansonsten werden fast ausschließlich Subunternehmen eingesetzt. Dort sind die Arbeitsbedingungen vielfach prekär. Seit geraumer Zeit wird über entsprechende Personalvermittlungen verstärkt mit Beschäftigten aus Osteuropa gearbeitet. Sie kennen ihre Recht nicht oder fordern sie aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust nicht ein.

"Ich bin nicht bereit, die Entwicklung in Teilen der Paketbranche länger zu akzeptieren", sagte Heil dem RND. Es sei "beschämend, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort teilweise arbeiten müssen".

Der Arbeitsminister verwies auf die Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gilt. Dort seien damit gute Erfahrungen gemacht worden, betonte Heil. In der Fleischwirtschaft wurde die Regelung 2018 ebenfalls eingeführt.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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