Deutsche Tageszeitung - Medien: Bahn-Chef Lutz verdiente 2018 rund 1,8 Millionen Euro

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Medien: Bahn-Chef Lutz verdiente 2018 rund 1,8 Millionen Euro


Medien: Bahn-Chef Lutz verdiente 2018 rund 1,8 Millionen Euro
Medien: Bahn-Chef Lutz verdiente 2018 rund 1,8 Millionen Euro / Foto: ©

Der Chef der Deutschen Bahn, Richard Lutz, hat Medienberichten zufolge im vergangenen Jahr ein Gehalt von 1,809 Millionen Euro eingestrichen. Wie die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" am Mittwoch unter Berufung auf Unterlagen zur Aufsichtsratssitzung des Konzerns berichteten, waren das 100.000 Euro weniger als im Jahr zuvor. Demnach hat Lutz ein Festgehalt von 900.000 Euro, der Rest sind variable Vergütungen.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Der gesamte DB-Konzernvorstand, dem sechs Manager angehören, bekommt den Berichten zufolge für 2018 insgesamt 6,498 Millionen Euro. Im Jahr zuvor waren es noch 8,521 Millionen Euro - allerdings waren darin 2,328 Millionen Euro für Ex-Chef Rüdiger Grube enthalten, der eine hohe Abfindung erhalten hatte.

Der Jahresüberschuss der Deutschen Bahn schrumpfte im vergangenen Jahr im Vorjahresvergleich um über 29 Prozent auf nur noch 542 Millionen Euro, wie die Zeitungen weiter berichteten. Der bereinigte Konzernumsatz stieg demnach um 3,1 Prozent auf gut 44 Milliarden Euro.

Die Bahn will die Zahlen am Donnerstag auf ihrer Bilanzpressekonferenz veröffentlichen. Am Mittwoch kommt der Aufsichtsrat des bundeseigenen Konzerns zusammen. Kreisen zufolge soll dabei auch über den Verkauf der Auslandstochter Arriva beraten werden. Endgültig entscheiden will der Aufsichtsrat über einen Verkauf demnach aber erst im September. Er könnte dem Konzern viel Geld einbringen.

Die Bahn steht derzeit unter Druck, pünktlicher und kundenfreundlicher zu werden. Vorstandschef Lutz hatte daher zuletzt mehr Geld für den Konzern vom Staat angemahnt. Die Hauptprobleme sind demnach fehlende Gleise und eine veraltete Infrastruktur. Die Verhandlungen zwischen dem Konzern und dem Bund über Mittel für Reparaturen und Ausbauarbeiten laufen derzeit.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof verhandelt in Streit zwischen Gas.de und Bundesnetzagentur

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) noch einmal mit der Energiekrise. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelt über eine Beschwerde des ehemaligen Billiganbieters Gas.de. Es geht um die Frage, ob die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit darüber informieren durfte, dass sie Gas.de die weitere Tätigkeit als Energielieferantin untersagte. (Az. EnVR 10/24)

"Trump Mobile": Holding des US-Präsidenten steigt ins Mobilfunkgeschäft ein

Handys mit goldener Hülle und "America first" (Amerika zuerst) als Verkaufsslogan: Das Familienunternehmen von US-Präsident Donald Trump verkauft neben Immobilien und Kryptowährungen nun auch noch Handys und Mobilfunkverträge. Trumps Söhne Eric und Donald Jr. kündigten am Montag die Gründung des neuen Geschäftsbereichs "Trump Mobile" an. Der Handyvertrag heißt "Plan 47" - eine Anspielung auf Familienoberhaupt Donald Trump, den 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten.

UNHCR streicht wegen Gelderkürzungen 3500 Stellen

Aufgrund von Geldmangel wird das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR nach eigenen Angaben seine Personalkosten um rund ein Drittel reduzieren."Insgesamt werden etwa 3500 Stellen gestrichen", teilte das UNHCR am Montag mit. Hunderte Mitarbeiter mit Zeitverträgen müssten zudem das UNHCR verlassen. Insbesondere Kürzungen der US-Auslandshilfen durch die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatten die UN-Organisation zuletzt schwer getroffen.

Deutsche Regas und Bundesregierung beenden Chartervertrag für LNG-Schiff

Das Unternehmen Deutsche Regas, das vor der Ostseeinsel Rügen ein Importterminal für Flüssig-Erdgas (LNG) betreibt, und das Bundeswirtschaftsministerium haben den Chartervertrag für eines der beiden dafür verwendeten Schiffe beendet. Das Unternehmen und das Ministerium sprachen am Montag von einem "einvernehmlichen" Schritt. "Diese Einigung entspricht dem ausdrücklichen Willen beider Vertragsparteien", hieß es.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild